Wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung ist ein 56-jähriger Mann am Dienstag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Linz eine dreijährige Haftstrafe ausgefasst. Auslöser für die im Gericht verhandelte Attacke und frühere Taten war der unbegründete Verdacht des Mannes, seine Ehefrau würde ihn betrügen. Die Anklage hatte auf versuchten Mord gelautet. Dennoch nahmen sowohl Staatsanwalt als auch der Angeklagte das Urteil an. Dieses ist somit rechtskräftig.
Am 2. Juli des Vorjahres warf der 56-Jährige seiner Gattin zum wieerholten Male Untreue vor. Vor Gericht gestand er ein, ihr dann mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Als sie zu Boden ging, würgte er sie. Die Ehefrau wehrte sich heftig. Eine beherzte Nachbarin schritt ein. Der Mann ließ daraufhin von der Frau ab. Aber er ging in seine Wohnung zurück und kam mit einem Brotmesser zurück. Die Nachbarin konnte ihn überreden, es ihr zu übergeben. Währenddessen flüchtete die Ehefrau. Ein Alkoholtest ergab, dass der Mann zum Tatzeitpunkt 1,14 Promille im Blut hatte.
Angeklagter wollte nur ernst genommen werden
In der Verhandlung versicherte der Angeklagte unter Tränen, er habe keine Tötungsabsicht gehabt. Er habe nur ernst genommen werden wollen. Wegen der von ihm eingebildeten Untreue habe er sich wie ein „Kasperl“ gefühlt und ihr klarmachen wollen, dass es so nicht mehr weiter gehen könne. Zum Gewaltausbruch sei es gekommen, weil die Frau zu seinen Vorwürfen vermeintlich spöttisch gelächelt habe.
Dem standen allerdings die Aussagen der Ehefrau und der bei der Tat anwesenden Kinder gegenüber. Er habe mehrfach Morddrohungen ausgesprochen. Seinem 13-jährigen Sohn kündigte er kurz vor der Tat an: „Heute geht es zu Ende. Das wird schmerzlich“. Die ihrer Mutter zu Hilfe kommende elfjährige Tochter schubste er weg und sagte: „Warte noch kurz, es wird gleich fertig.“ Das sei kein Ausdruck für eine Tötungsabsicht gewesen, sondern hätte bedeutet, dass er eine klärende Aussprache beabsichtige.
Geständnis als mildernder Umstand
Die Geschworenen schlossen sich in ihrem Schuldspruch der Verantwortung des Mannes an. Bei der Strafbemessung wurde sein Geständnis mildernd gewertet. Erschwerend waren unter anderem zwei einschlägige Vorstrafen.
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