Der zweite Verhandlungstag im Fall David endete nach nur einer Stunde. Eine Ärztin, die damals zur Reanimation des 17 Monate alten Buben geeilt ist und das Kind auch wiederbelebt hat, hätte als Zeugin aussagen sollen. Doch es gab Probleme mit der Ladung. Und nach einem Anfruf verzichtete sie auf Anraten ihres Anwalts auf ein Erscheinen. Die Richterin will die Ärztin aber anhören, deshalb wurde vertagt. Davor stand noch eine weitere Oberärztin der Salzburger Landeskliniken (SALK) im Zeugenstand. In dem Fall sind zwei Ärzte, ein Kinderchirurg (58) und ein Anästhesist (42), wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Zu Prozessbeginn war kein Schuldeingeständnis zu hören . . .
Davids Tod nach einer Bagatell-Operation im Landesspital schockierte: Der Bub kam mit einem aufgekratztem Blutschwamm am 16. April 2018 in das Landesspital. Der Bub wurde sofort unter Narkose operiert, dabei atmete er Erbrochenes ein und starb elf Tage später an den Folgen. Zwei Mediziner müssen sich deswegen vor Gericht verantworten: Sie sollen die OP zu rasch durchgeführt, das Kind mit Narkosemittel überdosiert haben. Davon sprechen auch zwei eindeutige Gutachten, die der Anklage der Staatsanwaltschaft zu Grunde liegen. Der erste Verhandlungstag verlief durchaus emotional: „Sie Monster“, schrie die Mutter dem Anästhesisten zu, während die Angeklagten über ihre Verteidiger Bedauern ausrichteten, aber wenig Schuldeinsicht zeigten. Die „Krone“ berichtete ausführlich.
Medizinerin im Zeugenstand
Nun am zweiten Verhandlungstag hätten Zeugen aussagen sollen und die medizinischen Sachverständigen ihre Gutachten referieren sollen. Eine erfahrene Anästhesistin, die an jenem 16. April im Zuge der Wiederbelebung Davids alarmiert worden ist, stand Rede und Antwort: „Als ich eintraf, war der Patient schon reanimiert und beatmet“. Belastet hat sie ihre einstigen Arzt-Kollegen nicht. Zu hören war aber, dass sie die Nicht-Nüchternheit des Kindes schon abgewartet hätte.
Weitere Ärztin blieb Prozess fern
Zur Gutachtenserörterung kam es aber nicht mehr, da eine Oberärztin der Bitte des Gerichts nicht nachkam und dem Prozess fernblieb. Ihr Anwalt hatte ihr zudem davon abgeraten, erklärte Richterin Gabriele Glatz: „Das Gerichtet erachtet die Aussage als erforderlich.“ Daher vertagt. In den nächsten Wochen dürfte der Prozess fortgesetzt werden.
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