Freispruch für einen 16-jährigen Salzburger: Der Bursche war am Donnerstag wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung vor Gericht gestanden. Er hatte am 17. August 2019 in Henndorf einen 13-jährigen Freund am Trittbrett seines Hofladers mitgenommen. Dieser verlor den Halt, stürzte vom Fahrzeug und starb. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Schüler war damals dem Hoftrac auf einer Privatstraße nachgelaufen. Auf dem Rückweg nahm der damals noch 15-jährige Lenker seinen Freund mit. Dieser stieg mit einem Fuß auf ein Trittbrett und mit dem anderen in die Fahrerkabine. Dazu hielt er sich an einem Handlauf fest. „Ich war normal am Weg unterwegs. Er hat zurückgeschaut und ist dann runtergefallen“, erinnerte sich der angeklagte Lehrling zum Prozess-Auftakt am 12. Dezember. Der Freund schlug mit dem Kopf auf dem Asphalt auf und wurde überrollt. Der Notarzt des Rettungshubschraubers konnte nur noch seinen Tod feststellen.
„Er hat einen Freund verloren“
Der Angeklagte hatte am ersten Prozesstag ausgesagt, seit vier bis fünf Jahren regelmäßig mit dem Hoftrac zu fahren. Auch der Vater des Burschen bestätigte, dass sein Sohn ein sicherer und routinierter Lenker ist. Einen Traktorführerschein hatte der Bursch aber nicht. Wie sein Verteidiger sagte, nimmt der 16-Jährige sei dem Unfall psychologische Hilfe in Anspruch. „Er hat einen Freund und Nachbarn verloren.“
Es gebe aber keine Anhaltspunkte, dass der Unfall durch ein Fehlverhalten des Angeklagten passiert ist. Die Straße sei gerade, sie habe keine Wellen und der heute 16-Jährige war auch nicht zu schnell unterwegs. „Er hat aber gewusst, dass er seinen Freund nicht mitnehmen darf. Bei der Hinfahrt hat er ihm das auch noch gesagt“, erklärte der Verteidiger. Obwohl die Betriebsanleitung des Hofladers eine Mitnahme von Personen verbietet, fuhren die beiden letztlich dennoch gemeinsam zurück.
Wie Gerichtssprecher Peter Egger am Donnerstag mitteilte, kam der Richter heute nach einem Lokalaugenschein am Unfallort gemeinsam mit einem Kfz-Sachverständigen zu dem Schluss, dass kein schweres Verschulden des Jugendlichen vorlag. Das Jugendgerichtsgesetz sehe dann in bestimmten Fällen vor, dass ein Freispruch erfolgen kann.
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