Hundeaussteller gegen Gutachten - es kehrt keine Ruhe ein im Streit rund um die Vibrissen beim Hund, das sind die Tasthaare im Gesicht. Bei der Internationalen Hundeausstellung in Graz (IHA) im vergangenen Jahr haben Amtstierärzte einige Vierbeiner disqualifiziert, unter anderem auch wegen abgeschnittener Barthaare. Bis heute streiten beiden Seiten darüber, ob das gerechtfertigt war.
Während wir Menschen in der Dunkelheit die Arme ausstrecken, um so Objekte zu ertasten und Hindernisse zu umgehen, orientieren sich Hunde mit Hilfe ihrer Tasthaare. Es sind also wichtige Sinnesorgane. Ein neues Gutachten dazu, in Auftrag gegeben von der Tierschutzombudsstelle Wien, bestätigt das! Das Tierschutzgesetz sagt dazu knapp: Eingriffe zu nicht therapeutischen Zwecken sind verboten. Bei Pferden ist das Beschneiden dieser Tasthaare übrigens explizit in einem Anhang untersagt.
„Wir nehmen das Gutachten zur Kenntnis, erkennen es aber nicht an“, stellt sich der Veranstalter stur. und auch der ÖKV gab auf Facebook bekannt, im Rasieren der Vibrissen „keinen tierschutzrelevanten Tatbestand erkennen zu können“. Immerhin habe man die Entscheidung aber schon an die Veranstalter kommuniziert.
Wenn sich die Tierschutzombudspersonen, der Dachverband der Österreichischen Tierschutzorganisationen „pro-tier“, die Österreichischen Tierärztekamme und, die Experten am Messerli Institut der VetMed einig sind - warum noch an diesen rein kosmetischen Eingriffen an manchen Rassen festhalten? Ein ausdrückliches Verbot im Gesetzestext, wie bei den Pferden, würde uns diese Diskussionen ersparen.
Maggie Entenfellner, Kronen Zeitung
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