Es ist der seltene Fall, dass beide Streitparteien mit dem OGH-Urteil nicht unzufrieden sind. Beide schöpfen aus unterschiedlichen Teilen Hoffnung für die Zukunft.
Zuerst zu Uber: Die Firma, die über eine App am Smartphone Personenbeförderungen in den Landeshauptstädten anbietet, freut sich, dass Justitia ihrem derzeitigen Geschäftsmodell den höchstgerichtlichen Segen erteilt hat. Der da wäre: Uber hat eine Niederlassung in Österreich und arbeitet mit einer Reisebürolizenz.
Jährlicher Gewinn 1,5 Millionen Euro
Widersprochen haben die Höchstrichter der ursprünglichen Argumentation der US-Firma, sie könnten ihr Vermittlungsgeschäft als „E-Commerce“, also Internet-Dienst, vom Ausland aus betreiben. Denn lange Zeit verwaltete Uber das Österreich-Geschäft von Amsterdam aus. Und das ist gar nicht unbedeutend. Laut dem Urteil sind in Wien 2800 Mietwagen für Uber unterwegs. Jährlicher Gewinn: 1,5 Millionen Euro.
Uber hat auch versucht, seine Bedeutung bei der Vermittlung zu minimieren. Das Höchstgericht widersprach: Es werde Einfluss auf die Autos und Fahrer genommen, die Geschäfte der Mietwagenfirmen würde ohne die Vermittlung von Uber lange nicht so gut gehen.
Weitere Prozesse sind im Laufen
Der Taxifunkdienst 40100 dämpft aber die Freude von Uber: Zum Zeitpunkt, als die Klage eingebracht wurde, hatte Uber noch keine Österreich-Niederlassung. In Erwartung des Urteils habe man in vorauseilendem Gehorsam eine solche dann in Österreich eröffnet.
Und dass Uber sich an das Gewerberecht halten muss und nicht nur den „E-Commerce“-Regeln unterliegt, erfreut 40100 sehr. In einem Parallelverfahren würde geklärt, ob Uber Taxi- oder Mietwagenfahrten anbietet.
Wirklich klar ist noch lange nichts: Heuer tritt ein Gesetz in Kraft, das das Taxi- und Mietwagengewerbe zusammenlegt. Dieses ist beim Verfassungsgericht beeinsprucht
Peter Grotter, Kronen Zeitung
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