Zwei Terrorverdächtige sind am Montag in Graz aus der Untersuchungshaft „mangels Vorliegens eines dringenden Tatverdachts“ entlassen worden. Das teilte das Landesgericht Graz mit. Die mutmaßlichen Komplizen des 24-jährigen Sergo P., der wegen terroristischer Vereinigung schon zwei Mal verurteilt worden war, waren im Vorjahr festgenommen worden.
Die beiden Tschetschenen im Alter von 25 und 31 Jahren wurde vorgeworfen, an den Plänen für Terror-Anschläge in Wien, Salzburg und weiteren europäischen Staaten beteiligt gewesen zu sein. Diese hätten zwischen Weihnachten und Neujahr stattfinden sollen, hieß es. Konkret hätte ein Anschlag den Weihnachtsmarkt am Stephansplatz treffen sollen. Danach hätten weitere Attentate in Salzburg, Deutschland, Frankreich und Luxemburg folgen sollen.
Anonymer Hinweis auf Verdächtige
Ursprünglich war in dieser Causa von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelt worden, ehe die Untersuchungen nach Graz delegiert wurden. Zuvor hatte ein anonymer Hinweisgeber die Ermittler auf die Fährte der Verdächtigen gebracht, über diese war am 12. Dezember die U-Haft verhängt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Graz gab am Montag Haftbeschwerden der Verteidiger Florian Kreiner und Wolfgang Blaschitz Folge und ordnete die unverzügliche Enthaftung an.
Die Beweislage gegen die beiden Männer dürfte dürftig sein. In dem sechsseitigen OLG-Beschluss heißt es, aus den Observationsberichten sei „nichts Verdachtserhärtendes“ zu gewinnen und aus der ausgewerteten Telefonüberwachung resultiere „aktuell kein dringender Tatverdacht“. In Bezug auf den 31-Jährigen kommt das Grazer OLG zum Schluss, dass bei diesem keine Hinweise auf Sympathien für den IS, „geschweige auf von diesem (mit)geplante Anschläge“ vorliegen.
Hausdurchsuchung brachte keine Hinweise
Hinsichtlich des 25-Jährigen führt das OLG ebenfalls aus, es gebe „keine Hinweise auf gemeinsame Planung [...] von Sprengstoffanschlägen“. Verdachtsmomente, der Mann könnte zu Hause mittels Kochtöpfen Nagelbomben gebastelt haben, hätten sich im Zuge einer Hausdurchsuchung zerschlagen. Ein Sprengstoffhund der Polizei fand „keine Anzeichen für Bombenbauen“, hält das OLG fest. Die Kochtöpfe hätten „als Behältnis für eine kaukasische Speise“ gedient. Zwar seien in der Wohnung des 25-Jährigen in einem Staubsauger-Beutel geringe Mengen Nitroglycerin gefunden worden, doch diese Substanz könne auch von Medikamenten stammen, räumte das OLG ein. Der 25-Jährige ist professioneller Sportler und als Mixed-Martial-Arts-Kämpfer verletzungsanfällig.
Die Männer waren in Verdacht geraten, gemeinsam mit dem in der Justizanstalt Hirtenberg inhaftierten Islamisten Sergo P. (24), der wegen terroristischer Vereinigung bereits zwei einschlägige Vorstrafen aufweist und der nach wie vor der radikalislamistischen Terror-Miliz Islamischer Staat zugetan sein soll, den Ausbruch von Sergo P. und anschließend eine Anschlagserie geplant gehabt zu haben. Ein zunächst anonymer Hinweisgeber, der sich als Mithäftling von Sergo P. herausstellte, hatte die Sicherheitsbehörden verständigt. Nach umfangreichen Ermittlungen, Telefonüberwachungen und Observationen klickten für den 25-Jährigen sowie den 31-Jährigen die Handschellen, Sergo P. wurde ins Hochsicherheitsgefängnis Stein verlegt.
Anwalt: „Reine Verleumdung des Mithäftlings von Sergo P.“
Für Wolfgang Blaschitz, den Verteidiger des 25-Jährigen, ist mit der nunmehrigen Entscheidung des Grazer OLG erwiesen, dass die Anschuldigungen gegen seinen Mandanten jeglicher Grundlage entbehren. „Es handelt sich um eine reine Verleumdung des Mithäftlings von Sergo P.“, sagte Blaschitz. Florian Kreiner, der Vertreter des 31-Jährigen, bezeichnete es als „unverständlich“, dass die Justiz mit dieser Beweislage eine immerhin zweimonatige U-Haft rechtfertigte.
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