In der brisanten Debatte um die heimische Justiz hat Bundeskanzler Sebastian Kurz betont, dass er „natürlich unter Wahrheitspflicht aussagen“ würde. Der ÖVP-Chef reagierte damit auf die von FPÖ und NEOS angekündigten Anzeigen wegen Amtsmissbrauchs gegen Unbekannt. Sie wollen den Kanzler als Zeugen laden, weil er erklärt hatte, zwei „hochrangige Journalisten“ hätten ihm erzählt, Akten von Staatsanwälten bekommen zu haben.
Wenn er als Zeuge einvernommen werde, dann werde er wie jeder andere auch unter Wahrheitspflicht aussagen, betonte Kurz im Interview mit Puls 24. Er gehe aber davon aus, dass es nicht dazu kommen werde, „weil es zu unspezifisch ist“.
Kurz: „Nicht sinnvoll, einen Journalisten zu outen“
Außerdem hält es der Bundeskanzler für „nicht sinnvoll“, einen Journalisten zu outen, „nur weil er besonders mutig war und sich in den Dienst der Sache gestellt und mir das gesagt hat“.
Hintergrund der neuen Debatte war eine Pressekonferenz von Kurz am Montag, in der er über die Ergebnisse der Aussprache mit Vertretern der Staatsanwaltschaft und der Justizgewerkschaft informieren wollte. Dort verriet der Kanzler in einem Nebensatz, dass ihm zwei „hochrangige Journalisten“ gesagt hätten, ihre Medien hätten Akten durchaus auch von Staatsanwälten bekommen.
FPÖ und NEOS witterten Amtsmissbrauch und brachten Anzeige gegen - unbekannte - Staatsanwälte ein. Kurz solle zudem als Zeuge geladen werden. Die SPÖ richtete an Kurz eine parlamentarische Anfrage. „Wenn Kurz öffentlich sagt, dass ihm Medienvertreter erzählt haben, dass sie Infos aus der Staatsanwaltschaft erhalten, dann darf das nicht vertraulich bleiben“, argumentierte NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger.
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