Nach dem Tod eines Rekruten 2017 in Horn hat die Staatsanwaltschaft Krems die Ermittlungen eingestellt. Die Anklagebehörde sei zu dem Schluss gekommen, dass die Vorgesetzten des Grundwehrdieners beim Marsch, nach dem der 19-Jährige starb, alle Vorschriften eingehalten hatten, hieß es am Montagabend. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist noch nicht rechtskräftig.
Der 19-jährige Soldat der Garde war am 3. August 2017 bei einem Fußmarsch in der Nähe der Kaserne in Horn im Waldviertel zusammengebrochen. Er starb später im Krankenhaus. Todesursache war laut Obduktion eine Überhitzung des Körpers. Bei einer Blutuntersuchung des Rekruten wurde außerdem ein akuter Infekt festgestellt, der zu einer Sepsis geführt hatte.
Ermittelt wurde in der Folge gegen vier Soldaten, die an der Durchführung des Marsches beteiligt waren. Sie standen unter anderem unter dem Verdacht der grob fahrlässigen Tötung sowie der Vernachlässigung der Obsorgepflicht nach dem Militärstrafgesetz, wie Staatsanwaltschafts-Sprecher Franz Hütter mitteilte.
Vorgesetzte verstießen gegen keine Vorschriften
Die Anklagebehörde kam nun zum Schluss, dass die Vorgesetzten des Rekruten gegen keine Vorschriften verstoßen haben, berichtete der ORF Niederösterreich. Sie hatten aufgrund der Hitze ausreichend Wasser zur Verfügung gestellt und leichtere Adjustierung angeordnet. „Außerdem konnten sie nicht erkennen, dass der 19-Jährige eine akute septische Entzündung hatte“, wurde Hütter zitiert.
Während der Fall aus Sicht der Staatsanwaltschaft abgeschlossen ist, zeigte sich das Bundesheer vorerst zurückhaltend: „Wir wollen die zweiwöchige Frist abwarten, in der die Fortführung des Verfahrens beantragt werden kann“, sagte Sprecher Michael Bauer. Die angesprochene Frist endet noch in dieser Woche.
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