Am Landesgericht Wiener Neustadt hat am Dienstagvormittag der Mordprozess gegen jenen 14-Jährigen begonnen, der im Juli des Vorjahres in Kirchschlag in der Buckligen Welt in Niederösterreich seine eigene Mutter erstochen haben soll. Wie er gegenüber seinem Verteidiger sagte, sei der Angeklagte während der Tat in einem „Traumzustand“ gewesen. Die Frage nach dem Warum habe er bis heute nicht beantworten können. Dem Jugendlichen drohen im Fall einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft. Die Öffentlichkeit wurde nach den Eingangsvorträgen von der Verhandlung ausgeschlossen.
Auslöser für die Messerattacke am 22. Juli war laut Staatsanwaltschaft ein Streit. Die 56 Jahre alte Mutter des Beschuldigten benötigte Hilfe am PC, der 14-Jährige wollte aber lieber weiterschlafen. Nachdem die Frau dem Burschen die Rückkehr in sein Zimmer und damit ins Bett verboten und sich ihm in den Weg gestellt hatte, soll der Beschuldigte die Frau mit einem Küchenmesser attackiert haben. Laut Obduktionsergebnis erlitt die 56-Jährige einen Herzdurchstich.
Der Angeklagte versuchte danach, den Leichnam wegzubringen, legte sich schließlich aber laut dem Vertreter der Anklagebehörde wieder ins Bett. Gegen 13 Uhr meldete der Jugendliche den Vorfall, indem er per Notruf die Rettung verständigte.
Jugendhilfe: Verbrechen „völlig unvorhersehbar“
Die alleinerziehende 56-Jährige - nach einem Unfall gesundheitlich beeinträchtigt - dürfte mit der Erziehung des Sohnes überfordert gewesen sein. „Die Jobsituation der Frau war prekär“, betonte der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsvortrag. Seitens der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Niederösterreich gab es lockere Kontakte, eine intensivere Betreuung wurde für nicht nötig erachtet. Das Verbrechen sei „völlig unvorhersehbar“ gewesen, hieß es später.
Verteidiger kann Frage nach Warum nicht beantworten
Verteidiger Ernst Schillhammer verwies darauf, dass sein Mandant „in ganz schwierigen Verhältnissen“ aufgewachsen sei. Der Jurist führte weiter aus, dass er selbst sich die Frage nach dem Warum der Tat „auch nach vielen Gesprächen“ mit seinem Mandanten nicht beantworten könne.
Der 14-Jährige stelle sich die Frage selbst schon wochenlang vergeblich, sagte der Jurist. „Außer, dass er sagt, es tut mir leid“, werde der Angeklagte in der Hauptverhandlung keine Wortspende abgegeben und sich so wie bisher verantworten. Bei vergangenen Befragungen hatte der Jugendliche vom Handeln in einem traumähnlichen Zustand gesprochen. Einen Tötungsvorsatz bestritt der Beschuldigte.
Öffentlichkeit für Dauer des Beweisverfahrens ausgeschlossen
Nach den Eingangsvorträgen wurde die Öffentlichkeit auf Antrag des Verteidigers für die Dauer des Beweisverfahrens ausgeschlossen. Dies sei im Interesse des Angeklagten, da andernfalls seine Entwicklung und sein Fortkommen beeinträchtigt werden könnten, betonte die vorsitzende Richterin.
Aufgrund der wegen des Alters des Burschen herabgesetzten Strafdrohung wird der Prozess als Schöffen- und nicht als Geschworenenverfahren geführt. Ein Urteil wird für die Abendstunden erwartet.
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