Dreieinhalb Jahre Haft

Mutter getötet: 14-Jähriger wegen Mord verurteilt

Niederösterreich
11.02.2020 14:35

Zu dreieinhalb Jahren Haft wegen Mordes ist jener 14-Jährige am Dienstagnachmittag am Landesgericht Wiener Neustadt verurteilt worden, der seine 56 Jahre alte Mutter im Juli des Vorjahres in Kirchschlag in der Buckligen Welt erstochen haben soll. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig. Die vorsitzende Richterin sprach von einem erheblichen Überwiegen der Milderungsgründe - der Strafrahmen hatte bis zu zehn Jahren betragen.

Auslöser für die Messerattacke am 22. Juli war laut Staatsanwaltschaft ein Streit. Die 56 Jahre alte Mutter des Teenagers benötigte Hilfe am PC, der 14-Jährige wollte aber lieber weiterschlafen. Nachdem die Frau dem Burschen die Rückkehr in sein Zimmer und damit ins Bett verboten und sich ihm in den Weg gestellt hatte, soll er die Frau mit einem Küchenmesser attackiert haben. Laut Obduktionsergebnis erlitt die 56-Jährige einen Herzdurchstich.

In diesem Wohnhaus kam es zur Bluttat. (Bild: Andi Schiel)
In diesem Wohnhaus kam es zur Bluttat.

Der Jugendliche versuchte danach, den Leichnam wegzubringen, legte sich schließlich aber laut dem Vertreter der Anklagebehörde wieder ins Bett. Gegen 13 Uhr meldete der Bursche den Vorfall, indem er per Notruf die Rettung verständigte.

Jugendhilfe: Verbrechen „völlig unvorhersehbar“
Die alleinerziehende 56-Jährige - nach einem Unfall gesundheitlich beeinträchtigt - dürfte mit der Erziehung des Sohnes überfordert gewesen sein. „Die Jobsituation der Frau war prekär“, wie der Staatsanwalt am Dienstag in seinem Eröffnungsvortrag ausführte. Seitens der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Niederösterreich gab es lockere Kontakte, eine intensivere Betreuung wurde für nicht nötig erachtet. Das Verbrechen sei „völlig unvorhersehbar“ gewesen, hieß es später.

(Bild: Andi Schiel)

Verteidiger kann Frage nach Warum nicht beantworten
Verteidiger Ernst Schillhammer verwies darauf, dass sein Mandant „in ganz schwierigen Verhältnissen“ aufgewachsen sei. Der Jurist führte weiter aus, dass er selbst die Frage nach dem Warum der Tat „auch nach vielen Gesprächen“ mit seinem Mandanten nicht beantworten könne.

Der 14-Jährige hatte sich die Frage selbst schon wochenlang vergeblich gestellt, wie der Jurist beim Prozess am Dienstag sagte. „Außer, dass er sagt, es tut mir leid“, werde der Angeklagte in der Hauptverhandlung keine Wortspende abgeben und sich so wie bisher verantworten, hieß es. Bei vergangenen Befragungen hatte der Jugendliche vom Handeln in einem traumähnlichen Zustand gesprochen. Einen Tötungsvorsatz bestritt der Beschuldigte.

(Bild: APA/CHRISTOPHER ECKL)

Öffentlichkeit für Dauer des Beweisverfahrens ausgeschlossen
Nach den Eingangsvorträgen wurde die Öffentlichkeit am Dienstag auf Antrag des Verteidigers für die Dauer des Beweisverfahrens ausgeschlossen. Dies sei im Interesse des Angeklagten, da andernfalls seine Entwicklung und sein Fortkommen beeinträchtigt werden könnten, betonte die vorsitzende Richterin. Aufgrund der wegen des Alters des Burschen herabgesetzten Strafdrohung wurde der Prozess als Schöffen- und nicht als Geschworenenverfahren geführt.

Ins Treffen geführt wurden in Sachen Strafbemessung der bisher ordentliche Lebenswandel des Jugendlichen, sein reumütiges Geständnis, die jahrelange Vernachlässigung sowie die vom psychiatrischen Gutachter festgestellte herabgesetzte Steuerungsfähigkeit. Erschwerend gewertet wurde laut der Richterin zugleich, dass vom Angeklagten vier Stiche gesetzt wurden und die Tat zum Nachteil eines nahen Familienmitglieds erfolgte.

Während der 14-Jährige das Urteil nach Besprechung mit seinem Verteidiger annahm, gab der Staatsanwalt keine Erklärung ab.

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