In der Debatte um zu lange Verfahren drängt sich der Fall Buwog auf. Gegen den Ex-Finanzminister ist seit Ermittlungsbeginn 2009 keine rechtskräftige Erledigung in Sicht. Experten sprechen von Menschenrechtsverletzung und glauben, dass Grasser letztlich beim Eurpäischen Gerichtshof Recht bekommen würde.
Unendliche Geschichte: Die mitunter ausufernden Verfahrensdauern sind zentraler Kritikpunkt von Kanzler Kurz an der Justiz (neben dem Vorwurf, es seien vertrauliche Informationen an Journalisten weitergegeben worden, wie ihm Journalisten gesagt hätten); zentrales Thema auch bei der „Aussprache“ zwischen Regierungs- und Staatsanwaltsspitzen.
Das Thema könnte unabhängig von angekündigten Reformen noch peinliche Nachspiele haben für den Staat, angesichts von Fällen von besonderem öffentlichem Interesse wie dem Fall Buwog, in dem Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser als die schillernde Hauptfigur auf der Anklagebank sitzt. 2009 haben die Ermittlungen begonnen, wir schreiben das Jahr 2020, noch immer ist kein Ende einer rechtskräftigen Erledigung abzusehen.
Vertrauliche Infos an die Medien, ewig lange Verfahrensdauer. Grasser wird spätestens beim EGMR Recht bekommen.
Andreas Khol, ehemaliger ÖVP-Klubobmann
Grasser und Anwalt beklagen mediale Vorverurteilung
Grasser und sein Anwalt Manfred Ainedter beklagen neben medialer Vorverurteilung eben diese schier unendliche Dauer, die für Beschuldigte „schwerste Belastungen bedeuten“. Ein Höchstrichter sagt zur „Krone“, sollte es nach fünf Jahren zu keiner Anklage kommen, gelte eine „amtswegige Wahrheitsforschung“ (Zeugen etc.) als sehr getrübt. In der Causa Buwog stützt sich die Anklage vornehmlich auf Zeugenaussagen, eine „Smoking Gun“ fehlt. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens in Österreich könnte Grasser spätestens vorm Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewinnen. Der verlangt binnen sechs bis acht Jahren ein rechtskräftiges Urteil. Bei Grasser und Co. sind es jetzt schon mehr als zehn Jahre.
„Er wird spätestens beim EGMR Recht bekommen“
Ex-ÖVP-Klubchef und Verfassungsjurist Andreas Khol, beileibe kein Grasser-Intimus, spricht von „unerträglichen Zuständen“ (auch dass vertrauliche Inhalte an Medien ausgespielt würden). Khol: „Egal, wie man zu Grasser steht. Es handelt sich um Menschenrechtsverletzung. Er wird spätestens beim EGMR Recht bekommen.“
Grasser-Anwalt Ainedter geht nicht davon aus, dass sein Mandant verurteilt wird. Und falls doch und ihm der EGMR Recht gibt? „Dann würde das leider nur Strafmilderung bedeuten. Keinen Freispruch.“
Erich Vogl, Kronen Zeitung
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