Oberlandesgericht

Strafe für Vergewaltiger um ein Jahr herabgesetzt

Oberösterreich
12.02.2020 13:47

Das Oberlandesgericht Linz hat die Strafe für einen Mann, der vom Landesgericht Linz wegen Vergewaltigung und anderen Sexualdelikten zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden war, auf elf Jahre herabgesetzt. Die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher blieb aufrecht. Der Angeklagte hatte dagegen und gegen die Strafhöhe berufen.

Sexuell belästigt
Unter anderem soll er in der Silvesternacht 2019/20 einer Zufallsbekanntschaft nach gemeinsamen Drogenkonsum sexuell genötigt haben, indem er drohte, er sei Polizist. Zwei weitere Mädchen soll er sexuell belästigt und Jugendlichen Drogen überlassen haben.

Zurechnungsfähig
Ein Gutachten bescheinigte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit. Er leide aber an einer psychiatrischen Erkrankung und es bestehe laut Sachverständiger Adelheid Kastner eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass er neuerlich derartige Taten begehen werde. Daher wurde er auch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Dies und die Strafhöhe bekämpfte der Mann in seiner Beschwerde. Der Angeklagte verantwortete sich geständig und meinte, es tue ihm leid gegenüber den Opfern und seiner Familie.

Tathandlung während offener Probezeit
Das OLG gab der Beschwerde teilweise statt und setzte das Urteil um ein Jahr herab, denn das Landesgericht habe zu Unrecht eine Tathandlung während offener Probezeit als erschwerend gewertet. Das vom Verteidiger in Zweifel gezogene Gutachten bewertete der Richtersenat als schlüssig. Aus diesem gehe auch hervor, dass bei dem Angeklagten eine geistige Abnormität vorliege, vor allem wenn Suchtgift konsumiert wurde.

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