Fall Hadishat

Neuer Prozess: War Robert K. zurechnungsfähig?

Wien
13.02.2020 11:59

Am Tag vor seinem 18. Geburtstag muss sich Robert K., der im Mai 2018 die erst sieben Jahre alte Hadishat getötet hatte, am Donnerstag noch einmal vor Gericht verantworten. Bei der Tat handelte es sich um Mord, wie bereits feststeht. Nun geht es um die Frage, ob der Bursche zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig und damit auch schuldfähig war. „Ich hab‘s getan, ich gebe es zu“, so der Bursche am Donnerstag. 

Das Verfahren fand am Donnerstag öffentlich statt, noch am Mittwoch war ein möglicher Ausschluss der Öffentlichkeit vermutet worden. „Es ist ihm wichtig, dass alle bleiben“, teilte Verteidigerin Liane Hirschbrich nach kurzer Rücksprache mit ihrem Mandanten mit, der, wie bereits beim ersten Prozess im Dezember, mit einer stich- und schusssicheren Weste vor die Geschworenen trat. Die Verhandlung wurde von mehreren bewaffneten Sicherheitskräften überwacht, vor dem Saal war eine mobile Metallschleuse installiert. Auf den Burschen war ein Kopfgeld von 50.000 Euro ausgesetzt worden, auch war er mit dem Tod bedroht worden. 

Tat hat „ein anderes Ich“ begangen
Robert K. gab die Tat zu, diese habe aber „ein anderes Ich“ begangen, schilderte der demnächst 18-Jährige, der im Unterschied zum ersten Rechtsgang einen klareren, weniger sedierten Eindruck machte. Im ersten waren sich zwei erfahrene Gerichtspsychiater in ihren Expertisen uneins darüber gewesen, ob der Bursche zum Zeitpunkt der Bluttat zurechnungsfähig war. Schlussendlich entschieden die Geschworenen: Robert K. war zurechnungsfähig, als er das kleine Mädchen am 11. Mai 2018 in einer Wohnung im Dittes-Hof im Bezirk Döbling mit einem Messer tötete.

Ermittler mit einem Polizei-Hundeführer bei der Tatortbegehung (Bild: Andi Schiel)
Ermittler mit einem Polizei-Hundeführer bei der Tatortbegehung

Er wurde im Dezember 2018 zu 13 Jahren Haft verurteilt, und aufgrund seiner Gefährlichkeit zusätzlich in den Maßnahmevollzug eingewiesen.

Da das Erstgericht ein von der Verteidigung beantragtes psychiatrisches Obergutachten abgelehnte, ordnete der OGH die Einholung eines dritten Gutachtens und eine neue Verhandlung an. Obergutachterin Kathrin Sevecke sollte zum Schluss kommen, dass bei dem Jugendlichen zwar eine kombinierte Persönlichkeitsstörung „mit narzisstischen, schizoiden und callous-unemotionalen Zügen“ vorliegt, aber Zurechnungsfähigkeit gegeben war.

(Bild: Andi Schiel)

Mediengewaltkonsum „wesentlicher Faktor“ für Bluttat
Nach Ansicht von Sevecke gibt es „starke Anhaltspunkte“, dass der Mediengewaltkonsum des Burschen, der sich mit Hingabe und oft über Stunden hinweg japanische Manga-Serien anschaute, ein „wesentlicher Faktor“ für die Bluttat war. Speziell „Death Note“ - die erklärte Lieblingsserie des Schülers - , aber auch andere Anime dürften „mit dazu geführt haben, dass er den ‘Thrill des Tötens‘ erleben wollte“, heißt es in dem schriftlichen Gutachten.

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