Im 380 kV-Kampf:

Betreiber APG bekommt jetzt doppelte Post

Salzburg
15.02.2020 07:00
Die 380-kV-Freileitungsgegner haben die Hoffnung auf eine Neuaufrollung des gesamten Verfahrens, trotz des bereits erfolgten Baustarts, noch nicht aufgegeben. Im Gegenteil: Zwei Wiederaufnahmeanträge werden jetzt vom Gericht geprüft. Währendessen erhält der Betreiber APG eine weitere Unterlassungserklärung.

Gleich doppelte Post erhält der Betreiber der 380-kV-Freileitung, Austrian Power Grid (APG), von Rechtsanwalt Wolfgang List. List vertritt viele der Leitungsgegner, seien es Einzelne oder die Interessengemeinschaft.

Der erste Brief ist an die APG und an den Mutterkonzern, Verbund AG, gerichtet. Dabei wird der Aufsichtsrat aufgefordert, den möglichen finanziellen Schaden für die Aktionäre abzuwenden. Denn mittlerweile sind schon drei Verfahren wegen der Leitung anhängig. Und jedes könnte den weiteren Bau stoppen und schlimmsten Falls auch zu einem Rückbau führen. Seit kurzem wird beim Bundesverwaltungsgericht die Wiederaufnahme in zwei Fällen bearbeitet. Dabei geht es um die fehlende SUP (Strategische Umweltprüfung) und das mangelnde Vorliegen eines öffentlichen Interesses. 70 Prozent der technischen Kapazität müssen nach EU-Verordnung seit dem 1. Jänner 2020 für Transitstrom zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Aufforderung zur Unterlassung


Im zweiten Brief, einem Aufforderung zum Widerruf und Unterlassung, geht es um ein Zitat des APG-Projektleiters. Der sagte, dass Grundeigentümer die Verträge mit der APG abschließen wollen, von anderen Grundeigentümern massiv unter Druck gesetzt werden. „Das ist schon eine arge Aussage“, so List und fügt hinzu: „Wie soll ein Bauer auf den anderen massiven Druck auslösen?“ Massiv sei der Druck nur dann, wenn man keine Möglichkeit zu entweichen hat. Der Betreiber müsse den Bürgern „eine Haltung für die Umwelt und Natur nach ihrem Gewissen und eine unbeeinflusste Entscheidung über ihr Eigentum zugestehen.“

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