Der US-Elektroautobauer Tesla darf die Rodung auf dem Gelände seiner geplanten Fabrik im deutschen Grünheide nahe Berlin fortsetzen. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder am Freitag im Eilverfahren entschieden. Damit blieben Anträge zweier Naturschutzvereine erfolglos.
Tesla hatte mit der Abholzung begonnen, nachdem das Landesamt für Umwelt am Donnerstag den vorzeitigen Beginn während des noch laufenden Genehmigungsverfahrens erlaubt hatte. Das Umweltministerium machte deutlich, dass Tesla „auf eigenes Risiko“ mit den Arbeiten beginnen dürfe. Sollte das Vorhaben doch nicht genehmigt werden, müsste der Investor wieder aufforsten.
In einem ersten Anlauf sollen bis Ende Februar knapp 92 Hektar des insgesamt rund 155 Hektar großen Waldgrundstücks in Grünheide gerodet werden. Der Rest soll erst abgeholzt werden, wenn die Brutsaison im Herbst vorüber ist. Tesla will in Grünheide im kommenden Jahr mit der Produktion beginnen. Jährlich sollen in der deutschen Gigafactory zunächst 150.000 Elektroautos der Typen Model 3 und Y gebaut werden, nach einem Ausbau bis zu 500.000 Fahrzeuge im Jahr.
„Überfallartige“ Rodung
Die Grüne Liga Brandenburg und der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern wollten die Rodung mit Eilanträgen stoppen. Die Richter ließen eine Beschwerde gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu. Dieses teilte zur Begründung nun mit, dass die Abwägung der naturschutzrechtlichen Belange durch das Landesumweltamt nicht zu beanstanden. Die Baumfällarbeiten können demnach fortgeführt werden.
Der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern sprach in einer Mitteilung von einer „überfallartig begonnenen Rodung eines für den Klima- und Artenschutz wichtigen Waldgebiets“. Der Verein kritisierte vor allem den hohen Wasserverbrauch der künftigen Fabrik in einem sowieso schon trockenen Gebiet.
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