Nach der Gesprächsabsage von Airbus hat Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) am Montag eine zusätzliche zivilrechtliche Klage gegen das Luftfahrtunternehmen in den Raum gestellt. Zudem beauftragte sie den Generalstab, „alle Varianten einer zukünftigen Luftraumüberwachung ohne Eurofighter zu prüfen“, hieß es in einer Aussendung. Sie warf darin Airbus „Gesprächsverweigerung“ vor.
„Meine Geduld ist jetzt nicht nur am Ende, sondern der Faden ist nun gerissen“, so Tanner in Richtung des Unternehmens, und: „Wer vom Verhandlungstisch aufsteht, trägt dafür die volle Verantwortung.“ Airbus habe innerhalb von wenigen Tagen seine Kommunikationslinie um 180 Grad geändert.„Wer sich dem Gespräch verweigert, der darf sich nicht wundern, dass man sich vor Gericht wiedersieht“, kommentierte sie die von ihr angekündigte Prüfung einer zivilrechtlichen Klage.
Beratungen mit Parteien und Finanzprokuratur
Auch ohne Beteiligung von Airbus will Tanner noch bin dieser Woche Gespräche mit den Wehrsprechern der Parteien und dem Leiter der Finanzprokuratur führen. „Die Gesprächsverweigerung bestätigt mich in meiner Entscheidung, alle weiteren Optionen zu prüfen“, meinte sie zur von ihr gewünschten Wiedergutmachung bzw. Rückabwicklung des Liefervertrages.
Airbus lässt gegenüber Tanner die Muskeln spielen
Der Eurofighter-Mutterkonzern Airbus hatte nach den jüngsten Entwicklungen am Donnerstag um ein Gespräch mit Tanner ersucht habe. Doch schon hieß es in einer E-Mail des Luftfahrtunternehmens an die Minister in, dass man für ein Gespräch im „geschilderten Format“ nicht zur Verfügung stehe
In besagter Mail kündigte Airbus an, man sei nicht bereit, „über eine irgendwie geartete ,Wiedergutmachung‘ bzw. Schadenersatz oder eine Aufhebung bzw. Rückabwicklung des Lieferauftrages“ zu sprechen. Die Forderungen Tanners würden jeder rechtlichen Grundlage entbehren, weshalb das Unternehmen sie entschieden zurückweist „und auch nicht diskutiert“.
Mitterlehner glaubt nicht an Rückabwicklung
Ex-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) ist bezüglich einer Rückabwicklung des Eurofighter-Kaufvertrages skeptisch. „Es gibt einen Unterschied zwischen Provisionszahlung und der Bestechung von Amtsträgern“, sagte er am Montag im Ö1-„Mittagsjournal“. Die Finanzprokuratur könne natürlich eine Klage auf Auflösung und Schadenersatz einbringen, aber: „Das schaue ich mir in dem Zeitablauf an.“
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