Eine 24-jährige Kärntnerin hat sich am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten müssen. Sie soll in einer WhatsApp-Gruppe übers Handy Bilder und Parolen mit nationalsozialistischem Inhalt verschickt haben. Die Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Der Geschworenenprozess wurde vertagt, weil eine Zeugin entschuldigt war.
Staatsanwältin Johanna Schunn warf der jungen Frau vor, im Herbst 2019 in Klagenfurt und Velden in einer WhatsApp-Gruppe, zu der sie und drei Kolleginnen gehörten, mehrmals nationalsozialistische Bilder und Parolen verbreitet zu haben.
Weiters soll sie die Gruppe von „Team Hangover“ in „Gaskammerparty“ umbenannt und mit einem Herz-Emoji und einem lachenden Smiley versehen haben. In weiterer Folge soll sie in dieser Gruppe insgesamt sechs Bilder mit nationalsozialistischem Gedankengut gepostet habe.
Angeklagte bekannte sich nicht schuldig
Die Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Sie habe nur eine der Freundinnen in dieser Gruppe ärgern und provozieren wollen, da sich diese beim Thema Juden und Hitler so aufgeregt habe, sagte sie in der Einvernahme durch die Vorsitzende des Geschworenensenats, Richterin Michaela Sanin. Die NS-Inhalte wurden jedoch noch verbreitet, als die Freundin, die sie ärgern wollte, die WhatsApp-Gruppe bereits verlassen hatte. Abfällige Äußerungen über die jüdische Rasse sowie einen „Heil Hitler!“-Gruß, Vorwürfe, die ebenfalls angeklagt sind, bestritt die 24-Jährige.
Dem widersprach die Freundin und ehemalige Kollegin im Zeugenstand. Die Angeklagte habe ständig solche Äußerungen gemacht und dabei auf das Recht der Meinungsfreiheit verwiesen, erzählte sie als Zeugin. Sie sei darüber entsetzt gewesen und habe dazu ein Gedächtnisprotokoll angefertigt. Auch habe sie die 24-Jährige immer wieder aufgefordert, solche Sprüche zu unterlassen und sie sowie die beiden anderen Freundinnen deshalb auch einmal aus ihrer Wohnung geworfen und die WhatsApp-Gruppe schließlich verlassen. Eine weitere Ex-Kollegin und Teilnehmerin dieser WhatsApp-Gruppe bestätigte hingegen die Aussagen der Angeklagten. Sie habe keine NS-Aussagen der Angeklagten wahrgenommen, sagte sie.
Verteidigung sprach von „unglücklichen Formulierungen“
Die Verteidigung sprach von „unglücklichen Formulierungen ohne NS-Hintergrund“ und „unpassendem Humor“. Die Umbenennung der WhatsApp-Gruppe sei wegen eines harmlosen Scherzes, der sich auf den Geruch auf dem WC bezog, erfolgt. Die Angeklagte habe es einfach nur lustig gefunden, die Freundin zu provozieren. Die Sprüche und Bilder habe man mit den Stichwörtern „Witzige Sprüche und Adolf“ im Internet herausgesucht.
Die Richterin vertagte die Hauptverhandlung für die Einvernahme der vierten Teilnehmerin der WhatsApp-Gruppe auf 30. März.
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