Textliche Änderungen einer Passage zur Meldepflicht auf der Website der Rundfunkgebührenstelle GIS sorgen für Verwirrung unter TV-Konsumenten. Da es dort heißt, melde- und somit eben auch gebührenpflichtig seien „Gerätekonstellationen unter Verwendung technischer Schnittstellen wie HDMI, SCART, USB, Bluetooth“ und damit im Zweifel auch TV-Geräte ohne Tuner und Antennen-Anschluss, mit denen Anbieter wie KAGIS oder NOGIS gute Geschäfte machen, herrscht nun Verunsicherung.
Unabhängig davon, dass heute kaum einer ohne zusätzliches Entschlüsselungs-Modul oder passenden Receiver ORF-Programme empfangen kann, ist für die Rundfunkgebühren-Eintreiber der GIS laut offizieller Website „jeder Fernseher eine Rundfunkempfangsanlage. Und zwar ganz unabhängig davon, wie oft Sie Ihr Gerät einschalten und welche Programme Sie hören oder sehen“.
Das Schlupfloch: Was keinen TV-Tuner hat, ist im Grunde ein großer Computermonitor und damit auch nicht meldepflichtig. Anbieter wie NOGIS oder KAGIS haben in den letzten Jahren gute Geschäfte mit diesem Umstand gemacht und Fernseher ohne TV-Tuner verkauft, die als großer Monitor gelten und durch das Fehlen der Empfangseinrichtung nicht GIS-pflichtig sind.
„Gerätekonstellationen“ verwirren Gebührenzahler
Jüngst hat die GIS - offenbar mit Blick auf diese Geräte - allerdings ihre Website zur Gebührenpflicht überarbeitet. Dort heißt es nun, dass jede Gerätekonstellation unter Verwendung einer
gebührenpflichtig sei. Im nächsten Absatz heißt es: „Dies gilt auch für Geräte ohne Tuner und ohne Antennen-Anschluss (z.B.: KAGIS, NOGIS, Pop-Tech etc.)“ Das verunsichert nun die Besitzer solcher Geräte, die sich ob der nicht ganz eindeutigen Formulierung fragen: Muss ich jetzt plötzlich doch den Rundfunkbeitrag bezahlen?
Es geht um Zuspielgeräte, nicht Fernseher ohne Tuner
Tatsächlich ist das nicht der Fall, wie die GIS am Dienstag gegenüber dem „Standard“ klarstellt. Mit der etwas verwirrenden Formulierung wolle man vielmehr vermitteln, dass große Bildschirme ohne TV-Tuner durch externe Geräte wie Satelliten-Receiver oder DVB-T2-Empfänger nachträglich mit einem externen TV-Empfangsmodul ausgerüstet werden können und dann in dieser Konstellation eben doch gebührenpflichtig seien.
Computer als Zuspielgerät erlaubt, SAT-Receiver nicht
Wer das Gerät also ausschließlich mit einem PC oder einem anderen Gerät bespielt, das Inhalte nicht über Rundfunktechnologien, sondern übers Internet bzw. Netzwerk oder einem lokalen Datenträger bezieht, ist weiterhin auf der sicheren Seite. Selbst, wenn er Inhalte aus der ORF-TVthek streamt.
Er kann sich beim Besuch eines GIS-Kontrolleurs auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Juni 2015 berufen, in dem es heißt, dass Computer mit Internet nicht automatisch als Rundfunkempfangseinrichtung zu betrachten und damit auch nicht gebührenpflichtig seien. Hängt dagegen ein SAT-Receiver oder eine ähnliche Apparatur zum klassischen Rundfunkempfang am Monitor, macht ihn das für die GIS zum Fernseher.
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