Am Landesgericht Salzburg hat sich am Dienstag eine 25-Jährige für den Tod ihrer 15 Monate alten Tochter verantworten müssen. Die junge Frau soll das Mädchen im Dezember 2018 sechs bis acht Minuten unbeaufsichtigt in der Badewanne gelassen haben. Als sie wieder zurückkam, lag das Kleinkind tot im Wasser. Die Angeklagte wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu sieben Monaten bedingt verurteilt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder der Verteidiger noch die Staatsanwältin gaben eine Erklärung dazu ab. Die Anklage lautete auf grob fahrlässige Tötung. Die Frau soll zu spät mit lebensrettenden Maßnahmen begonnen haben. Der bisher unbescholtenen Türkin wurde auch Missachtung der Aufsichtspflicht vorgeworfen. Ihre Tochter starb an einer schweren Hirnschädigung.
Mit Geschwistern in der Wanne
Der tragische Vorfall ereignete sich in einer Wohnung in Salzburg. Das Zwillingsmädchen badete gemeinsam mit ihren beiden Geschwistern, 15 Monate und dreieinhalb Jahre alt, in der Wanne im Badezimmer. Die Mutter hat die Kinder laut Staatsanwältin sechs bis acht Minuten allein gelassen. Als die Frau ein Kind schreien hörte, kehrte sie ins Bad zurück. Das 15 Monate alte Mädchen lag regungslos in der Wanne.
„Sie denkt täglich an den Tod ihrer Tochter“
Der Verteidiger erklärte, die Frau habe ihre Tochter in den Arm genommen, aber weil sie unter Schock gestanden sei, habe sie zunächst nicht gewusst, was sie tun solle. Schließlich habe sie ihre Schwiegereltern angerufen, die nicht weit weg wohnten, und die Rettung. Sie sei aber physisch und psychisch nicht in der Lage gewesen, den Anweisungen der Rettungskräfte Folge zu leisten, sie habe sich auch um die anderen beiden Kinder kümmern müssen, sagte der Anwalt. Ihr sei bewusst, dass sie den größten Fehler ihres Lebens begangen habe. „Sie denkt täglich an den Tod ihrer Tochter und leidet an starken Schlafstörungen.“ Seit dem Vorfall nimmt sie eine psychologische Betreuung in Anspruch.
Die Angeklagte selbst sagte nicht viel. Auf die Frage von Richterin Gabriele Glatz, ob sie sich zu dem Sachverhalt schuldig bekenne, nickte sie mit Tränen in den Augen. Die Frau erklärte, dass sie damals ins Kinderzimmer gegangen sei, um die Bekleidung für die Kinder herzurichten. Wie lange sie nicht bei den Kindern im Bad war, könne sie nicht mehr genau sagen.
„Größte Strafe selbst erlitten“
Aus Sicht des Verteidigers war eine grobe Fahrlässigkeit nicht gegeben. Eine diversionelle Erledigung lehnte die Richterin aus spezial- und generalpräventiven Gründen ab. Sie gab zu bedenken, dass Tod durch Ertrinken bei Kleinkindern die häufigste Todesursache sei. Zwei 15 Monate alte Kinder, die in der Badewanne nicht einmal ordentlich sitzen könnten, zusammen mit einem erst dreijährigen Kind sechs oder sieben Minuten aus den Augen zu lassen, sei als grobe Fahrlässigkeit zu erachten. Es solle ein Signal an Mütter und Väter gesetzt werden, besonders sorgsam vorzugehen und kleine Kinder beim Baden nicht einmal Sekunden aus den Augen zu lassen. Die größte Strafe habe die Angeklagte selbst erlitten, meinte die Richterin. Sie verhängte die Bewährungsstrafe unter einer Probezeit von drei Jahren.
Der Strafrahmen für grob fahrlässige Tötung reicht bis zu drei Jahren Haft. Der Prozess ist bereits zwei Mal geplatzt. Beim ersten Termin beantragte der Verteidiger eine Vertagung, zum zweiten Termin konnte die Angeklagte nicht rechtzeitig aus der Türkei ausreisen.
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