Der Fall des Afghanen (35) hat im Herbst Wellen geschlagen. Wie „Krone“-Leser wissen, soll der Asylwerber in Linz junge Frauen mit Drogen abhängig gemacht, dann sexuell ausgenützt haben. Mit mindestens zwei Mädchen (17 und 18) schloss er Kurz-Ehen nach islamischem Recht. Ab 24. März muss er vor Gericht.
Im Oktober 2019 war der in Linz lebende Afghane (35) wegen Verdachts des Drogenhandels festgenommen, die U-Haft über ihn verhängt worden. Der Asylwerber soll einen schwunghaften Handel mit Rauschgift aufgezogen haben. Ihm wird der Verkauf von mindestens 6,5 Kilo Cannabis, 150 Gramm Crystal Meth, 100 Stück Ecstasy-Tabletten und 80 Gramm Kokain zur Last gelegt. „Die Anklage gegen ihn ist nun rechtskräftig, auch der Verhandlungstermin steht fest“, sagt Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz.
Viele Zeugen
Am 24. und 25. März wird sich der 35-Jährige im Landesgericht Linz verantworten müssen. Aufgrund der großen Zahl an Belastungszeugen ist der Prozess extra auf zwei Tage anberaumt.
Handel abgestritten
„Er hat sich zum eigenen Konsum von Cannabis großteils zwar geständig gezeigt, bisher allerdings abgestritten, dass er mit Suchtgift auch gehandelt hat“, so Breiteneder. Mehr als 20 Abnehmer - die Mehrheit von ihnen war weiblich und teilweise auch noch minderjährig - konnten ausgeforscht werden. Das tatsächliche Ausmaß dürfte aber ein Vielfaches davon betragen.
Sex spielt bei Prozess keine Rolle
Beim Strafprozess keine Rolle spielt der Umstand, dass der Asylwerber die Suchtgiftabhängigkeit mancher „Kundinnen“ auch für sexuelle Dienste in Anspruch genommen hatte. Wie berichtet, soll er mit mindestens zwei Mädchen (17 und 18) dafür Kurz-Ehen nach islamischem Recht (Mut’a) abgeschlossen haben, die ein Linzer Imam jeweils um 1000 Euro inszeniert hat.
Jürgen Pachner, Kronen Zeitung
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