Ein 25-Jähriger raubte im September einen Taxler in Salzburg-Lehen aus. Heute fiel das Urteil nach dem Raubüberfall. Der Salzburger wandert nun für ein Jahr ins Gefängnis.
Ein 25-Jähriger ist am Donnerstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg wegen eines bewaffneten Raubüberfalls im Vorjahr auf einen Taxifahrer in der Stadt Salzburg und wegen vier zum Teil versuchten gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstählen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr rechtskräftig verurteilt worden. Der bisher unbescholtene Angeklagte war reumütig geständig.
Opferanwalt Stefan Rieder sprach von einem „Blitzraub“. Der Mann habe am 16. September 2019 um 4 Uhr bei dem Taxi-Standplatz im Stadtteil Lehen die Türe des Wagens aufgerissen und eine Waffe auf den Oberkörper des Taxiunternehmers gerichtet. „Das war keine spontane Aktion. Er hat die Waffe von zu Haus geholt und war vermummt.“
Der Täter erbeutete die Geldtasche samt den rund 200 Euro Bargeld des mittlerweile 57-jährigen Raubopfers und machte sich davon. Der Taxifahrer hatte über den Polizei-Notruf die Einsatzkräfte alarmiert. Weil er seinen Wagen am Tag zuvor gereinigt hatte, konnte die DNA des Angeklagten sichergestellt werden. Er wurde im Oktober 2019 in U-Haft genommen. Das Opfer wurde bei dem Überfall nicht verletzt. Eine psychologische Betreuung nahm der Unternehmer nicht in Anspruch. Er hat den Standplatz gewechselt und ist vorsichtiger geworden. „Ich sperre immer die Türe zu und lese keine Zeitung mehr, wenn es finster ist.“
Mit Pistole bedroht
Bei der Waffe handelt es sich um eine Schreckschusspistole, die laut dem Angeklagten nicht geladen war. Er entschuldigte sich heute für den Raub und die Einbrüche. „Ich bin in falsche Kreise geraten und habe mich blenden lassen. Ich habe eine Dummheit nach der anderen begangen“, sagte er zur Vorsitzenden des Schöffensenates, Richterin Daniela Meniuk-Prossinger. Verfahrenshelfer Michael Gruber nannte als Motiv massive Geldprobleme, deshalb habe sich der Mann zu „Kurzschlusshandlungen“ hinreißen lassen. „Ich hatte viele Verwaltungsstrafen. Die Polizeischulden haben sich gehäuft, zwischen 3000 und 7000 Euro“, so der 25-Jährige.
Der junge Mann anerkannte das vom Opfervertreter geforderte Teilschmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro plus 222,50 Euro Schadensersatz an. Er hat sich auch zu den vier vorgeworfenen Einbruchsdiebstählen im Vorjahr bei seinem ehemaligen Arbeitgeber, einem Gastronomen in der Stadt Salzburg, mit einem Gesamtschaden von rund 6400 Euro schuldig bekannt. Bei einem dieser Einbrüche ist es beim Versuch geblieben. Der Gastronom verzichtete auf Schadensersatz.
Staatsanwalt Alexander Winkler hob in seinem Schlussplädoyer hervor, dass der Angeklagte nicht nur reumütig geständig, sondern sich auch zur vollständigen Schadenswiedergutmachung bereit erklärt habe. Dennoch sei eine gänzlich unbedingte Strafe zu verhängen, einerseits handle es sich bei dem Beschuldigten um einen Erwachsenen, andererseits würden sich derzeit schwere Raubüberfälle in Salzburg häufen. Auch der Schöffensenat war dieser Ansicht. „Aus spezial- und generalpräventiven Gründen ist kein Platz für eine teilbedingte Freiheitsstrafe“, betonte die Vorsitzende.
Mildes Urteil
Bei einem Strafenrahmen von einem bis zu 15 Jahren Haft erhielt der Salzburger die Mindeststrafe. Zudem muss er 3222,50 Euro an das Opfer zahlen. Der Angeklagte sei unbescholten, umfassend und reumütig geständig, zu einer hohen Schadenswiedergutmachung bereit und habe auch zur Wahrheitsfindung beigetragen, begründete die Richterin das verhängte Strafmaß. „Für wen sonst hätte der Gesetzgeber die Mindeststrafe geschaffen“, sagte sie. Erschwerend sei nur das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen gewesen.
Der Angeklagte wollte den Überfall auf den Taxifahrer mit einem 22-jährigen Salzburger verüben, doch dieser hat abgelehnt und ihn mehrmals davor gewarnt. Weil der 22-Jährige aber die Polizei nicht über das Vorhaben seines Bekannten informiert hat, wurde er wegen „Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung“ und auch wegen eines Einbruchsdiebstahls zusammen mit dem 25-Jährigen angeklagt. Der unbescholtene und geständige Beschuldigte, der von Rechtsanwalt Michael Hofer verteidigt wurde, erhielt ein Diversionsangebot in Form einer gemeinnützigen Leistung. Wenn er 120 Stunden innerhalb von sechs Monaten in einer sozialen Betreuungseinrichtung gearbeitet hat, wird das Strafverfahren eingestellt. Sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt stimmten der Diversion zu.
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