Damit bestätigten die Denkmalschützer die Erstbeurteilung aus dem Jahr 1998. Die Bürgerinitiative zeigte sich tief enttäuscht.
Der Grazer Stadtgeschichtsforscher Peter Laukhardt war im Zuge seiner Recherchen im steirischen Landesarchiv auf neue Fakten gestoßen. Das wiederum veranlasste das Bundesdenkmalamt dazu, eine neuerliche Prüfung der Schutzwürdigkeit des Kastellhofes durchzuführen.
"Eine höhere historische Bedeutung hat sich im Zuge der Prüfung nicht herausgestellt", erklärt Landeskonservator Christian Brugger im Gespräch mit der "Steirerkrone". Es habe im Laufe der Jahrhunderte eine Reihe von baulichen Veränderungen gegeben, der historisch alte Kern sei daher nicht mehr vorhanden gewesen.
So oder so: Das Gutachten hatte, wie Brugger es ausdrückt, ohnehin nur "akademischen Wert", denn: "Was nicht mehr da ist, kann man nicht unter Schutz stellen!"
von Ernst Grabenwarter ("Steirerkrone") und steirerkrone.at
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