Weil unklar ist, ob sie sich mit dem Coronavirus angesteckt haben, müssen 28 Mitarbeiter der Salzburger Landeskliniken vorerst zwei Wochen lang zuhause in Quarantäne bleiben. Sie kamen am Montag von einem Betriebsauflug in Oberitalien zurück (die „Krone“ berichtete). Nun sind sie vom Dienst freigestellt, haben aber Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung, weiß Gewerkschaftschef Gerald Forcher.
Wer aus einem betroffenen Coronavirus-Gebiet in China oder Italien zurückkommt, sollte zuerst seinen Gesundheitsstatus abklären, bevor er wieder zur Arbeit geht. Weil die Inkubationszeit für eine Infektion etwa 14 Tage beträgt, kann der Arzt eine häusliche Quarantäne anordnen - sprich: Der Mitarbeiter muss bis auf Weiteres zuhause bleiben. Das war auch bei 28 Mitarbeitern der SALK am Montag der Fall, sie wurden vom Dienst freigestellt.
„Wenn es eine ärztliche Anordnung gibt, dann ist das mit einem Krankenstand gleichzusetzen und der Angestellte hat Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung“, weiß Gewerkschaftschef Gerald Forcher. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Arbeitgeber muss laut Paragraph acht, Absatz drei im Angestelltengesetz weiterhin das Gehalt bezahlen. Dann liegt ein wichtiger persönlicher Grund vor, warum der Angestellte nicht zur Arbeit kommen kann. Oder das Entgelt wird nach Rücksprache mit der Landessanitätsdirektion über das Epidemiegesetz entschädigt.
„Der Arbeitnehmer kann ja in den meisten Fällen nichts dafür! Außerdem liegt es im öffentlichen Interesse, dass der Mitarbeiter zuhause bleibt und nicht noch weitere Personen ansteckt, sollte er tatsächlich infiziert sein.“
Ein Schnelltest bringt leider nichts, erst nach 14 Tagen nach Rückkehr aus dem Risiko-Gebiet kann - wenn keine Symptome auftreten - eine Ansteckung ausgeschlossen werden. Der Chef kann übrigens niemanden dazu zwingen, zuhause zu bleiben: „Das geht nur auf ärztliche Anordnung“, versichert Forcher.
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