Vom Bildungsressort

Coronavirus: Krisenplan für Schulen und Unis

Österreich
26.02.2020 12:44

Während eine Wiener Schule am Mittwoch wegen Coronavirus-Verdachts abgeriegelt werden musste, hat das Bildungsministerium einen Krisenplan zum Umgang mit dem Virus an Schulen und Hochschulen verschickt. Bei den Kindergärten ist das Ministerium hingegen nicht für die Krisenkommunikation zuständig. „Wir gehen aber davon aus, dass die Länder ihre Einrichtungen informieren“, hieß es aus dem Büro von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP).

In dem Krisenplan des Ministeriums enthalten ist eine Checkliste, wie zu reagieren ist, wenn eine Infektion oder ein dringender Verdachtsfall festgestellt oder gemeldet wird. Die (Hoch-)Schulen müssen in jedem Fall die Gesundheitsbehörden einschalten, diese treffen dann alle weitere Entscheidungen.

(Bild: "Krone"-Grafik , krone.at-Grafik)

Meldepflichtige Erkrankung
Da es sich beim Coronavirus Covid-19 um eine meldepflichtige Erkrankung handelt, müssen sofort der Schularzt, die Schulleitung bzw. die Leitung der Hochschule eingeschaltet werden, die dann mit den zuständigen Gesundheitsbehörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) Kontakt aufnehmen.

Gibt es bei Minderjährigen einen Verdacht auf oder die Bestätigung einer Infektion, müssen auch die Erziehungsberechtigten informiert und die weitere Vorgangsweise - etwa eine Einlieferung ins Spital - geklärt werden.

Dieser Wartebereich ist ausschließlich für infektiöse Patienten vorgesehen. (Bild: Zwefo)
Dieser Wartebereich ist ausschließlich für infektiöse Patienten vorgesehen.

Über alle weiteren Schritte entscheiden die Gesundheitsbehörden, etwa über Virus-Testungen oder eine Sperre der Schule, wie am Mittwoch in einem Gymnasium in der Wiener Albertgasse.

Polizeieinsatz vor einem Wiener Gymnasium wegen eines Corona-Verdachtsfalls (Bild: Andi Schiel)
Polizeieinsatz vor einem Wiener Gymnasium wegen eines Corona-Verdachtsfalls

Schulen sind verpflichtet, Anordnungen zu befolgen
Die Bildungsinstitutionen sind dabei verpflichtet, die Anordnungen der Behörde zu befolgen und sie bei der Umsetzung zu unterstützen. Außerdem müssen sie dokumentieren, mit welchen Menschen die Betroffenen Kontakt hatten und welche Maßnahmen im Umgang mit dem Corona-Fall wann getroffen wurden.

Im Bildungsministerium selbst wurde mittlerweile ein eigenes Krisenmanagement eingerichtet, das in engem Austausch mit den Bildungsdirektionen (früher: Landesschulräte) in den Bundesländern steht. Auch bei den Sitzungen des Krisenstabs des Innenministeriums zu Corona ist das Ressort dabei.

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