Man kann die Rufdatenauswertung jenes Familienvaters, der verdächtigt wird, seine Ex-Geliebte getötet zu haben, so oder so werten. Die Verteidigerin sieht darin Entlastendes, für die Staatsanwaltschaft ist es das letzte Indiz, das zu einer Mordanklage führen wird. Denn just zum Tatzeitpunkt landeten 43 Anrufe in der Mailbox, danach gab’s wieder Gespräche mit der Ehefrau.
Der „Krone“ liegt die Rufdatenauswertung zum Zeitpunkt der Tat - in der Nacht vom 16. zum 17. August des Vorjahres - vor. Bis 23 Uhr führte der Tatverdächtige zwei Telefonate. Mit einem Gesprächspartner wurde länger geredet. Worüber, ist unklar. Der Mann sagt auf Nachfrage, er unterstehe einer beruflichen Schweigepflicht. Ob auch der Polizei gegenüber, wird erst der Abschlussbericht zeigen, der laut Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft, erwartet wird.
43 nächtliche Anrufe der Gattin in der Mailbox
Von 23.15 Uhr bis 1.38 Uhr landeten 43 Anrufe der Ehefrau des 37-Jährigen in der Mailbox. In dieser Zeit soll der Mord geschehen sein: Das schwangere Opfer (31) war in seiner Wohnung in Neu-Feffernitz erschlagen und in die Badewanne gelegt worden - um Spuren abzuwaschen. Aufgrund dieser Vorgangsweise geht man von einer gezielten Tötung aus. Ab 1.45 Uhr ist das Mobiltelefon des Verdächtigen dann wieder aktiv - in Tatortnähe. Funkmasten in Paternion, Fresach, Weißenstein, Villach, Wernberg und Velden zeichnen den Weg genau nach.
Anrufe kamen erneut von der Gattin, mit der es laut diesen Daten ein mehrere Minuten lang dauerndes Telefonat gegeben haben soll, sowie von der Mutter und einem Bekannten. Der Tatverdächtige selbst, der nur Stunden nach dem Fund der Leiche festgenommen worden war, hat bislang stets seine Unschuld beteuert. Er hat zwar zugegeben, in der Nähe der Wohnung seiner Ex-Geliebten gewesen zu sein, diese aber schon lange nicht mehr betreten zu haben.
Dagegen sprechen DNA-Spuren der Toten, die an seiner Kleidung sichergestellt werden konnten. Auch entsprechende Drohnachrichten auf dem Handy der ermordeten Frau sowie belastende Zeugenaussagen einer weiteren Ex-Freundin runden das Bild insoweit ab, als die Staatsanwaltschaft - wie berichtet - nun eine Mordanklage vorbereitet.
Sobald diese vorliegt, was aufgrund der Weisungskette wohl noch etwas dauern wird, kann Verteidigerin Christine Lanschützer dagegen Einspruch erheben. Dann entscheidet einmal mehr die Oberstaatsanwaltschaft in Graz, die schon bisher alle Beschwerden gegen die U-Haft abgelehnt hat.
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