Die automatisierte Verarbeitung von Mitarbeiterdaten mittels Algorithmen ist aus Sicht der deutschen Hans-Böckler-Stiftung arbeitsrechtlich bedenklich. Künstliche Intelligenz ermögliche eine „immer umfassendere Überwachung von Beschäftigten“ und führe zu „erheblichen Eingriffen“ in ihre Persönlichkeitsrechte, kritisierte die Stiftung unter Berufung auf ein entsprechendes Rechtsgutachten.
Es sei „unumgänglich“, die Mitbestimmung der Betriebsräte beim Einsatz von Personalsoftware gesetzlich zu stärken.
Das Gutachten des Frankfurter Arbeitsrechtlers Peter Wedde ist Teil einer Studie zu automatisiertem Personalmanagement der gemeinnützigen Organisation Algorithm Watch, an der sich die gewerkschaftsnahe Böckler-Stiftung beteiligte.
Algorithmen oft schwer durchschaubar
Diese kritisiert insbesondere lernfähige Algorithmen, die Bewerbungen und Interviews auswerten sowie den Arbeitseinsatz einzelner Mitarbeiter analysieren können, als schwer durchschaubar. Bei einem Einsatz entsprechender Programme müsse das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre mit den Interessen des Arbeitgebers abgewogen werden.
Um diese Bewertung zu ermöglichen, seien Arbeitgeber verpflichtet, ihren Beschäftigten und den Betriebsräten „die Funktionsweise der eingesetzten KI-Systeme offenzulegen“. Laut Betriebsverfassungsgesetz könnten die Arbeitnehmervertreter bei der Einführung solcher Software mitbestimmen, erklärte die Stiftung weiter. Sie forderte aber, diese Mitarbeiterrechte gesetzlich zu stärken und Unternehmen „ausdrücklich“ zu verpflichten, nur Programme zu verwenden, deren Funktionen sie im Detail kennen.
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