Es war eine Tragödie, die für Erschütterung sorgte: Ein damals 19-jähriger Oststeirer erschoss im September des Vorjahres versehentlich seine gleichaltrige Lebensgefährtin. Sie war sofort tot. Am Mittwoch wurde der junge Mann in Graz wegen fahrlässiger Tötung (nicht rechtskräftig) verurteilt.
Der damals 19-Jährige war im Vorjahr gerade erst mit seiner Lebensgefährtin Vater geworden und in ein Haus in der Gemeinde Fehring gezogen. Am Abend des 4. September hantierte der Lehrling neben ihr mit einer Hahnbüchsflinte, die an der Wand aufgehängt war. Dabei dürfte sich ein Schluss gelöst haben, der die 19-Jährige im Gesichts- und Halsbereich traf. Sie war sofort tot.
Acht Monate bedingte Haft
Der Prozess in Graz hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Damit soll der höchstpersönliche Lebensbereich des Angeklagten geschützt werden, wurde am Mittwoch bei Gericht begründet.
Der junge Mann wurde nach kurzer Verhandlung wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten Haft verurteilt, wobei die Strafe bedingt nachgesehen wurde. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung abgegeben.
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