Der schwer am neuartigen Coronavirus erkrankte Wiener Anwalt dürfte nicht der Verursacher der weiteren drei Infektionen in seiner Kanzlei sein - betroffen sind zwei Anwälte und eine junge Juristin, die mittlerweile als Rechtspraktikantin dem Landesgericht für Strafsachen zugeteilt ist. Nun wird nach dem Auslöser der Infektionskette gesucht. Am Nachmittag wurde seitens der Kanzlei zudem bekannt gegeben, dass die restlichen Abstriche - alle knapp 300 Mitarbeiter waren auf den Erreger getestet worden - allesamt negativ ausfielen.
Seitens des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) hieß es am Mittwoch, keine der drei neu erkrankten Personen - allesamt zeigen einen asymptomatischen bzw. leichten Verlauf und befinden sich in häuslicher Quarantäne - habe Kontakt zu dem Anwalt (72) gehabt, der seit Längerem im Kaiser-Franz-Josef-Spital behandelt wird und nicht ansprechbar ist.
Keine weiteren Mitarbeiter erkrankt
Die Behörden gehen daher davon aus, dass sich die vier Juristen entweder bei einem externen Krankheitsträger infiziert haben oder der Verursacher ein weiterer Kanzleimitarbeiter ist, dessen Erkrankung mit dem Coronavirus inzwischen wieder ausgeheilt ist. Denn abgesehen von den drei positiven Proben gibt es keine weitere bestätigte Erkrankung in der betroffenen Kanzlei Wolf Theiss. Denn wie die Kanzlei am Nachmittag via Aussendung bekannt gab, seien sämtliche weiteren Abstriche der Mitarbeiter der Kanzlei - alle waren getestet worden - negativ.
Ermittlungen laufen weiter
„Es muss eine Person geben, die sowohl mit dem älteren Anwalt Kontakt hatte wie auch mit den drei anderen positiv getesteten - oder zumindest mit einer davon“, vermutet man im KAV. In diese Richtung laufen nun die behördlichen Ermittlungen. In diesem Zusammenhang wird betont, dass die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Wolf Theiss „hervorragend und völlig reibungslos“ verlaufe.
Das Unternehmen hat hinsichtlich der erkrankten Mitarbeiter den Behörden detaillierte Bewegungs- und Kontaktprofile zur Verfügung gestellt. Diese umfassen sämtliche Personen, mit denen die Betroffenen in der jüngeren Vergangenheit Umgang hatten und die das Coronavirus in die Kanzlei eingeschleppt haben könnten.
Vorerst keine Tests am Landesgericht vorgesehen
Am Wiener Landesgericht für Strafsachen, wo am Montag eine an Covid-19 erkrankte junge Juristin ihren Dienst als Rechtspraktikantin angetreten hat, sind derzeit keine Tests auf SARS-CoV-2 vorgesehen. „Die Gefahr, dass sich jemand infiziert hat, ist nicht sehr groß“, sagte der Sprecher des medizinischen Krisenstabs der Stadt Wien, Andreas Huber.
Die Rechtspraktikantin hatte Dienstagfrüh das Gericht informiert, nachdem sie am Montagabend von ihrer Erkrankung erfahren hatte. Seither befindet sie sich in häuslicher Quarantäne. Eine Kollegin, mit der sie am Montag längeren Kontakt hatte, wurde vom Präsidium des Landesgerichts vorsorglich nach Hause geschickt.
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