Zahlreiche Österreicher befinden sich bereits in behördlich verordneter Quarantäne. Was bedeutet dies für die Betroffenen, deren Angehörige und Kontaktpersonen? Hier die wichtigsten Informationen rund um das brisante Thema.
1) Was tue ich, wenn ich befürchte, mich angesteckt zu haben?
Wenn Sie Symptome aufweisen oder befürchten erkrankt zu sein, gilt: zu Hause bleiben, Kontakte zu anderen Personen minimieren, das Gesundheitstelefon 1450 anrufen und die Ratschläge bitte genau befolgen. Auf keinen Fall sollten Sie direkt einen Arzt oder eine Ambulanz aufsuchen.
2) In welchen Fällen wird Quarantäne ausgesprochen?
Erkrankte, die nicht ins Spital müssen, sollen sich in häuslicher Pflege auskurieren. Sie dürfen die Wohnung nicht verlassen. Auch Infizierte ohne Symptome werden unter Quarantäne gestellt. Ebenso müssen jene, die engen Kontakt mit Erkrankten oder Infizierten hatten, zu Hause bleiben.
3) Wann bleibt man zu Hause, wann muss man ins Krankenhaus?
Das wird im Einzelfall vom Arzt beurteilt und ist abhängig vom Schweregrad der Erkrankung. Die meisten Infektionen verlaufen mild. Nur in schwereren Fällen kann die Infektion eine Lungenentzündung, ein schweres akutes Atemwegssyndrom, Nierenversagen und sogar den Tod verursachen.
4) Wer ist aller von einer Quarantäne betroffen?
Ist jemand erkrankt, gelten alle Mitbewohner als enge Kontaktpersonen und stehen unter Quarantäne. Befindet sich im Haushalt kein Erkrankter, aber eine Person unter Quarantäne (siehe Frage 2), muss diese im Haus isoliert werden. Andere Mitbewohner dürfen raus. Soziale Kontakte möglichst gering halten!
5) Wie ist der Ablauf einer Quarantäne?
Sie dauert 14 Tage. Die betroffene Person muss zweimal täglich Fieber messen, auf Atemwegssymptome (Halsschmerzen, Husten, Atemnot) achten und ein Tagebuch darüber führen. Auffälligkeiten melden!
6) Wie sollen sich Kranke verhalten?
In gesondertem Zimmer aufhalten, Kontakt vermeiden. Toilette und Bad getrennt nutzen, Räume lüften und reinigen. Häufiges und gründliches Händewaschen, Einweg-Handtücher verwenden.
7) Wie werde ich in der Quarantäne versorgt?
„Solidarität muss in diesen Tagen großgeschrieben werden. Gefragt ist familiärer Zusammenhalt und Nachbarschaftshilfe. Lebensmittel, Medikamente usw. sollten vor der Türe abgeliefert werden. Der Rest muss telefonisch erledigt werden“, so Mag. Gerry Foitik vom Roten Kreuz.
8) Was machen Besitzer von Hunden jetzt?
Sie dürfen mit dem Hund nicht hinausgehen. Bei einem eigenen Haus dürfen Sie sich auf ihrem Grundstück bewegen. Eventuell auf externe Betreuung (Hundepension, Hundesitter) zurückzugreifen.
9) Wird Verstoß gegen die Auflagen bestraft?
Der Verstoß stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann eine Anzeige zur Folge haben. Uneinsichtige können regelmäßig von der Polizei hinsichtlich Einhaltung der Quarantäne überprüft werden.
10) Was, wenn die Schule des Kindes geschlossen wird?
Laut Arbeiterkammer haben Arbeitnehmer Entgeltfortzahlungsanspruch, auch wenn sie von einer Maßnahme nach dem Epidemiegesetz nur mittelbar betroffen sind, also wenn Einrichtungen behördlich geschlossen werden und Notwendigkeit der Kinderbetreuung besteht.
Kronen Zeitung
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