Strafe nach Posting:

Akademikerin (35) beleidigte Allah auf Facebook

Oberösterreich
07.03.2020 08:00

Mit dem Facebook-Eintrag „Allah ist sch**!“ versuchte eine 35-Jährige zu provozieren. Für die Akademikerin ging der Schuss aber nach hinten los. Sie wurde angezeigt und wegen Herabwürdigung religiöser Lehren im Landesgericht Linz verurteilt. „Solche Verfahren sind extrem selten“, sagt LG-Vizepräsident Walter Eichinger.

Die Akademikerin hatte sich über einen Moslem geärgert, wollte ihn mit ihrem Facebook-Posting „Allah ist sch**!“ provozieren. Etwaige strafrechtliche Konsequenzen bedachte sie nicht. Die Frau wurde wegen Herabwürdigung religiöser Lehren angezeigt und stand kürzlich in Linz vor Gericht. Dort berief sie sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung, kam damit allerdings nicht durch. 
Das Urteil:2400 Euro Geldstrafe.

Extrem selten
„Solche Verfahren kommen nur ganz selten vor“, sagt Walter Eichinger, Vizepräsident des Linzer Landesgerichts und verweist darauf, dass sich zwei Grundrechte gegenüberstehen: die Freiheit der Religionsausübung sowie die Meinungsäußerungsfreiheit. „Grundsätzlich erfolgt eine einzelfallbezogene Abwägung.“

Kriterien für Anklage
Doch welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit es zu einer Anklage kommt? 
„Die Verächtlichmachung oder Verspottung muss sich gegen eine Person oder Sache einer hierzulande gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft richten“, erklärt Eichinger. 
Die Herabwürdigung muss weiters unter Umständen begangen werden, die geeignet sind, berechtigtes Ärgernis zu erregen. „Und sie muss dazu auch noch öffentlich erfolgen, also von mindestens zehn Personen wahrgenommen werden.“

Saftige Strafdrohung
Wer diese Kriterien erfüllt, ist mit bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Jürgen Pachner, Claudia Tröster/Kronen Zeitung

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