Kunde sollte zahlen

Spießrutenlauf um kaputtes Handy

Burgenland
11.03.2020 15:32

Die Kosten für eine teure Reparatur des Smartphones an den Kunden abwälzen wollte ein Mobilfunk-Shop in Oberwart. Obwohl festgestellt worden war, dass der Schaden bereits beim Kauf bestanden hatte, verweigerte das Geschäft die Gewährleistung. Der Fall landete schließlich bei der Arbeiterkammer.

Nur ein Jahr lang konnte sich der Käufer an seinem neuen iPhone X erfreuen, dann war plötzlich Schluss. Das über 700 Euro teure Gerät zeigte nur noch einen grünen Bildschirm an, die Nutzung war nicht mehr möglich. Mit dem defekten Telefon marschierte der Mann zum Handygeschäft, wo er es gekauft hatte. Das Smartphone wurde eingeschickt und eine Bauteilalterung festgestellt. Da sich der Händler aber weigerte die Reparatur zu übernehmen wandte sich der Handy-Besitzer an Apple direkt. Auch dort wurde bestätigt, dass es sich um einen Hardwarefehler handelte, an dem der Kunde schuldlos war.

Als der Geschäftsbetreiber weiterhin stur blieb, suchte der verzweifelte Südburgenländer die Konsumtenschützer der AK auf. Diese ergriff rechtliche Schritten, woraufhin der Vertragspartner einlenkte und doch die Kosten übernahm.

Christoph Miehl, Kronen Zeitung

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