Die Berichte über die ÖVP-Kandidatur eines Soko-Ibiza-Ermittlers haben eine „Strafanzeige“ gegen Unbekannt zur Folge. Der Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes, der nach der Veröffentlichung des Ibiza-Videos Festplatten unter falschem Namen schreddern ließ, hat sie eingebracht, teilte die ÖVP am Dienstag mit. Denn es seien vom Amtsgeheimnis geschützte Aktenstücke veröffentlicht worden. Die Justiz weist diese Vorwürfe zurück, auch der damalige Minister Clemens Jabloner.
In der „ZiB2“ am Montag sei ausdrücklich und wörtlich aus einem „Vorhabensbericht“ der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und offensichtlich aus einem Protokoll einer Besprechung im Justizministerium zitiert worden. Diese seien aber in einem Verschlussakt - der der gegenständliche Ermittlungsakt sei - Parteien oder Privatbeteiligten nicht zugänglich.
Zu diesen Aktenstücken hätte also nur ein eingeschränkter Personenkreis Zugang gehabt, insbesondere die damit in der WKStA, allenfalls der Staatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft Wien befassten Personen. Jedenfalls also nur Personen, „die ihrerseits das Amtsgeheimnis zu wahren haben“, heißt es in den Erläuterungen zur ÖVP zur Anzeige. Die Weitergabe solcher Dokumente an Dritte, „insbesondere an Medien“, sei jedenfalls eine Verletzung des Amtsgeheimnisses, allenfalls auch Amtsmissbrauch.
Justiz weist Vorwürfe zurück
Die WKStA ihrerseits hat bereits klargestellt, dass sie interne Berichte und Bestandteile von Ermittlungsakten nicht an externe, nicht berechtigte Personen weitergegeben habe. Diese Berichte würden nur der OStA Wien und dem Justizministerium vorgelegt - und die betreffenden überdies „anlässlich der Verpflichtung zur Aktenübermittlung“ auch via OStA Wien an den parlamentarischen Ibiza-U-Ausschuss.
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