Fast 15 Jahre lang wurde ermittelt, nun ist die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu einem Ergebnis gekommen. Ex-GAK-Präsident Rudi Roth wird nicht angeklagt! Dasselbe gilt für die früheren Präsidenten Stephan Sticher und Harald Fischl.
Seit 2007 ermittelte die Grazer Staatsanwaltschaft gegen 29 Personen, 2016 wurde der Fall GAK an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) übergeben. Im Visier der Ermittler standen unter anderem auch ehemalige Klub-Präsidenten. Ermittelt wurde wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, schweren Betruges und wegen Finanzvergehen.
Vor einem Jahr wurde für die ersten vier Fälle ein Abschluss erzielt und ein Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien geschickt. Nun hat die Staatsanwaltschaft alle Entscheidungen getroffen.
„Mein Mandant ist erleichtert“
Wie Alexander Isola, der Anwalt von Rudi Roth, gegenüber der „Krone“ bestätigt, gibt es keine Anklage gegen den Ex-GAK-Präsidenten: „Mein Mandant ist erleichtert, dass die seit 2007 geführten Untersuchungen nunmehr abgeschlossen sind.“
Auch die Ermittlungen gegen die früheren Präsidenten Stephan Sticher und Harald Fischl wurden eingestellt. Dasselbe gilt für einen Ex-Rechnungsprüfer.
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