Starker Regen setzte den Parkplatz vor der Gänserndorfer Volksschule komplett unter Wasser. Nur ein einziger Behindertenparkplatz blieb trocken. Und genau auf diesen stellte sich ein Mann aus Strasshof, um sein Kind abzuholen. „Für nur fünf Minuten“, betont er gegenüber der „NÖN“. Der Polizei fiel der Falschparker aber auf, er bekam ein Strafmandat.
Das ist für den Strasshofer ungerecht. Seine Begründung: Die Strafe verstoße gegen das Gleichbehandlungsgesetz, weil in diesem Fall behinderte Personen bevorzugt werden. „Es kann nicht sein, dass Behinderte trockenen Fußes aussteigen, Nichtbehinderte aber bis zu den Knöcheln im Wasser stehen müssen.“ Bei der Behörde blitzte der Mann ab, doch auch gegen diese Entscheidung erhob er Einspruch. „Nun ist das Landesverwaltungsgericht am Zug“, erklärt Bezirkshauptmann Martin Steinhauser.
Thomas Werth, Kronen Zeitung
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