Ab Montag dürfen alle Schüler zu Hause bleiben. An den Oberstufenschulen wird - wie bereits am Mittwoch beschlossen - ohnehin kein Unterricht mehr vor Ort stattfinden, nun gelten auch an Volksschulen, AHS-Unterstufen und Neuen Mittelschulen alle Schüler, die nicht kommen, automatisch als entschuldigt.
Am Montag und Dienstag findet an den Schulen für Unter-14-Jährige noch grundsätzlich regulärer Unterricht statt, dieser muss von den Kindern jedoch nicht besucht werden. Eine Entschuldigung muss dafür nicht erbracht werden, hieß es am Freitagvormittag vom Gesundheitsministerium. Am Mittwoch gibt es dann auch wie geplant keinen regulären Unterricht mehr. Schüler unter 14 Jahren ohne Betreuungsmöglichkeit zu Hause werden am Schulstandort betreut.
E-Learning, keine Prüfungen und Schularbeiten
Mit dem Einstellen des Unterrichts finden auch keine Prüfungen und Schularbeiten statt. Stattdessen sollen die Schüler wo möglich auf E-Learning umsteigen bzw. von den Lehrern vorbereitete Übungsaufgaben bearbeiten. Schultage werden nicht nachgeholt.
Direktoren, Lehrer und Verwaltungspersonal sind - soweit sie nicht eigenen Betreuungspflichten nachkommen müssen - normal im Dienst und stellen etwa Übungsaufgaben zusammen oder geben in den Bibliotheken Bücher aus. An Oberstufenschulen können Lehrer auch von zu Hause arbeiten.
Kein neuer Unterrichtsstoff
Neuer Unterrichtsstoff wird in der Zeit nicht durchgenommen, die Schüler sollen nach Klassen aber einheitliche Übungs- und Wiederholungsaufgaben erhalten, die sie zu Hause oder in den betreuten Stunden in der Schule machen können. Möglich ist aber eine Art Vorbereitung auf neue Stoffgebiete. Schüler können also aufgetragen bekommen, sich neue Kapitel in ihren Lehrbüchern durchzulesen oder Bücher zu lesen, diese Themen müssen dann allerdings nach der Wiederaufnahme des regulären Betriebs nochmals im Unterricht behandelt werden.
Jüngere Kinder nur bringen, wenn es nicht anders geht
An Kindergärten und Schulen für die Unter-14-Jährigen soll es weiterhin eine Betreuungsmöglichkeit geben. Die Eltern werden aber gebeten, ihre Kinder nur dann zu bringen, wenn für die Eltern keine andere Alternative möglich ist. Im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr entfällt die Besuchspflicht.
Grundsätzlich positiv hatte die Elternvertretung die bereits am Mittwoch verkündeten Regelungen zu den Schließungen der Pflichtschulen wegen des Coronavirus aufgenommen.
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