Gustav Kuhn muss nicht auf die Anklagebank: Das Ermittlungsverfahren gegen den früheren Künstlerischen Leiter der Tiroler Festspiele Erl wurde eingestellt, teilte die Staatsanwaltschaft Innsbruck am Freitag mit. „Am Ende blieb kein Vorfall über, der strafbar, nicht verjährt und beweisbar gewesen wäre“, hieß es.
Insgesamt wurden laut Anklagebehörde Verdachtsfälle gegen Kuhn in Bezug auf 15 Frauen geprüft. Diese gaben entweder selbst sexuelle Belästigungen durch den „Maestro“ an oder es berichteten andere über Übergriffe von Kuhn auf sie. „In den meisten Fällen wäre ein allfällig strafrechtlich relevantes Verhalten bis zum Beginn der Ermittlungen bereits verjährt gewesen oder war zum fraglichen Tatzeitpunkt nicht strafbar“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Teilweise seien Handlungen beschrieben, „wie etwa der Versuch eines Kusses, die auch nach den heute geltenden Regelungen keine strafrechtlich relevante sexuelle Belästigung darstellen“. Gewalt und Drohungen seien von niemandem behauptet worden. Für manche von Dritten behauptete Vorfälle hätten sich wiederum - auch nach den Opferangaben - keine Beweise ergeben.
Neue Beweismittel?
Nach der Einstellung des Verfahrens wegen sexueller Belästigung gegen Gustav Kuhn will der Tiroler Blogger Markus Wilhelm die Causa nicht auf sich beruhen lassen. Er werde bei der Fortsetzung des Zivilverfahrens, das Kuhn gegen ihn angestrengt hatte, „neue Beweismittel vorlegen und neue Opferzeuginnen benennen“, kündigte Wilhelm gegenüber der APA an.
Kritik an Staatsanwaltschaft
Indes übte Wilhelm, der die Causa ins Rollen gebracht hatte, Kritik an der Staatsanwaltschaft. „Jede Staatsanwaltschaft ist laut Gesetz verpflichtet, alles was für einen Beschuldigten spricht, und alles, was gegen ihn spricht, zu erheben. Dies ist im vorliegenden Falle meines Erachtens nicht in zureichendem Ausmaß geschehen. Benannte Opferzeuginnen wurden nicht gehört bzw. konnten sich sehr leicht der Aussage entschlagen“, so der Blogger in einer Stellungnahme. Er selbst sei trotz der „umfassendsten Dokumentation der Vorfälle in Lucca und Erl“ von der Anklagebehörde nie angefragt oder gar einvernommen worden. Man habe sich auf „minder schwere Fälle“ beschränkt und den „einfacheren Weg der Einstellung durch Verjährung“ gewählt.
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