Wegen schwerer fahrlässiger Körperverletzung wurde, wie berichtet, eine Tätowiererin aus St. Veit angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, nicht sorgfältig genug gearbeitet zu haben, als sie bei einer Frau ein Tattoo entfernte. Vor Gericht stellte sich der Fall weniger dramatisch dar; es gab rasch eine Diversion.
Es dürfte für einige Zeit einer der letzten öffentlichen Strafprozesse am Landesgericht Klagenfurt gewesen sein: Freitag saß eine 41-jährige Mikropikmentologin, wie die Berufsbezeichnung lautet, vor Richter Oliver Kriz, um sich für die Narben nach einer Tattooentfernung zu verantworten. „Meine Mandantin hat auch sofort die Verantwortung übernommen“, schildert Verteidiger Hans Toriser. Im Studio sei einiges umgestellt worden, die Nachbehandlung erfolgt mit modernsten Produkten. „Fakt ist, dass der Sachverständige die Schmerzperioden für die Kundin viel geringer, als behauptet, bewertet hat.“
Bußgeld und Prozesskosten
Die 28-Jährige hatte sich in zwei Sitzungen eine Tätowierung entfernen lassen; nach der zweiten wäre es dann zu Komplikationen gekommen - die Wunde heilte schlecht ab, eine Narbe bleibt zurück; ein Risiko, auf das bei Tätowierungen allerdings hingewiesen wird. Richter Kriz ließ es daher bei einer Diversion bewenden: Wenn die Unternehmerin insgesamt 2050 Euro Buße und Prozesskosten sowie 1500 Euro an das Opfer bezahlt, wird das Verfahren eingestellt.
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