Die wichtigsten Fragen

Kündigung, Kurzarbeit: Was man wissen muss

Österreich
16.03.2020 06:00

Wie viel Geld bekomme ich in der Kurzarbeit? Welche Alternativen gibt es? Darf ich trotz Einschränkungen zum Arbeitsmarktservice (AMS)? Die „Krone“ beantwortet die wichtigsten Fragen.

So etwas gab es noch nie: In Österreich schließen mit Montag Tausende Unternehmen, Hunderttausende Menschen dürfen nicht mehr in die Arbeit. Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und AMS erklären, was das für die Österreicher bedeutet.

Bin ich trotz der eingeschränkten Bewegungsfreiheit verpflichtet, in die Arbeit zu gehen?
Grundsätzlich ist „unaufschiebbare Berufsarbeit“ eine Ausnahme. Wann das der Fall ist, entscheidet der Arbeitgeber.

Ich muss mein Geschäft schließen. Kann ich meine Mitarbeiter einfach nach Hause schicken?
Ja - dabei handelt es sich um eine Dienstfreistellung. Wenn Sie einen Mitarbeiter trotz seiner Bereitschaft zu arbeiten gesund nach Hause schicken, müssen Sie sein Entgelt weiterzahlen.

Welche Alternativen habe ich als Unternehmer zu einer Dienstfreistellung?
Sie können z.B. Betriebsurlaub vereinbaren. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall das Entgelt weiterzahlen, der Arbeitnehmer baut Urlaub ab. Weiters gibt es die Möglichkeit zur Kündigung und zur Kurzarbeit. Achtung: Vor einer möglichen Kurzarbeit muss der Arbeitnehmer allfällige Zeitguthaben (z.B. Urlaub) aufbrauchen.

Welche Maßnahme ist die sinnvollste?
Das hängt von der Firmensituation ab. Sowohl Arbeiter- als auch Wirtschaftskammer raten aber, zur Kurzarbeit als gelindestem Mittel zu greifen. Auch, um nach der Krise den Betrieb schnell wiederaufnehmen zu können.

Wie kann ich meine Mitarbeiter zur Kurzarbeit anmelden?
Der Arbeitgeber muss sie mit dem Betriebsrat bzw. dem einzelnen Arbeitnehmer vereinbaren. Geklärt werden muss die Dauer und das Ausmaß, also wie viele Stunden die Arbeitszeit wöchentlich reduziert wird. Dann müssen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft zustimmen. Das passiert binnen 48 Stunden. Danach kann beim AMS um Beihilfe angesucht werden.

(Bild: Christof Birbaumer)

Wie viel Geld bekomme ich als Arbeitnehmer in Kurzarbeit?
Das kommt auf das Ausmaß an. Im neuen Modell kann die Arbeitszeit zwischen zehn und 100 Prozent reduziert werden. Für die gearbeiteten Stunden gibt es weiterhin das entsprechende Entgelt. Für die ausgefallenen Stunden übernimmt das AMS zwischen 80 und 90 Prozent des Entgeltes. Je niedriger das Einkommen zuvor war, umso höher ist die Ersatzquote.

Für wie lange kann Kurzarbeit vereinbart werden?
Vorerst ist die Vereinbarung für maximal drei Monate möglich, Verlängerungen sind in Ausnahmefällen aber nicht ausgeschlossen. 

Welche Kosten kommen auf mich als Unternehmer bei der Kurzarbeit zu?
Der Arbeitgeber zahlt weiter das Entgelt für geleistete Stunden. Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter übernimmt der Bund.

Gelten aufgrund der Coronavirus-Krise spezielle Kündigungsrichtlinien?
Betriebliche Einschränkungen wie eine Schließung sind ein Kündigungsgrund. Fristen und Termine bleiben aber aufrecht. 

Ich bin gerade arbeitslos geworden. Was muss ich tun?
Einen Antrag auf Arbeitslosengeld beim AMS stellen. Das geht seit Kurzem online über die Seite www.ams.at. Sollten Sie keinen Internetzugang haben, können Sie den Antrag beim zuständigen AMS-Büro telefonisch anfordern. Er wird per Post zugesandt. Vom Besuch beim AMS ist abzusehen.

Muss ich als Unternehmer weiter Miete für mein geschlossenes Lokal zahlen?
Die Wirtschaftskammer vertritt die Rechtsansicht, dass die Schließung aufgrund der behördlichen Auflagen dazu berechtigt, den Mietzins für das Geschäft für die Dauer der Schließung zu reduzieren.

(Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)

Wo kann ich mich als Betroffener informieren?
Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und Arbeitsmarktservice haben Infoseiten und Hotlines eingerichtet. 
Die Adressen:
www.arbeiterkammer.at
www.ams.at
www.wko.at 

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