Reisewarnungen, Flugstornos, ausgedünnter Zugfahrpläne - die neuartige Lungenkrankheit Covid-19 hat auch den Reiseverkehr in Europa fest im Griff. Wie aber kommen Fluggäste trotz Krise zu ihrem Recht?
Das Coronavirus beeinträchtigt zunehmend den internationalen Urlauberverkehr: Flugstornos und Reisewarnungen stehen an der Tagesordnung. Doch nicht immer ist ein potenzielles Gesundheitsrisiko für die Passagiere oder der Schutz vor Ausbreitung der Krankheit der Grund. Häufig ist die eigentliche Ursache eine geringe Auslastung des Fluges. Was das bedeutet und wie Passagiere ihre Rechte in der aktuellen Krise wahrnehmen können, erklären die Fluggastrechtsexperten von Flightright.
Wirtschaftliche Gründe oft ausschlaggebend
Die Zahl der Flugausfälle stieg in den vergangenen Wochen stark an. Vom 12. Februar bis 7. März nahm die Zahl der annullierten Flüge allein in Deutschland um fast 500 Prozent im Vergleich zum Vormonatszeitraum zu. Insgesamt gab es in Europa knapp 7600 Annullierungen, die teilweise unmittelbar mit den Folgen der Corona-Krise zusammenhängen. Viele Flüge fielen jedoch nicht - aufgrund von Reisebeschränkungen oder -warnungen - als direkte Folgen der Pandemie aus, sondern wegen wirtschaftlicher Erwägungen der Airlines.
Das zeigt auch die Analyse der Fälle, die Flightright für den genannten Zeitraum erreichten: Nur sechs Prozent dieser Fälle betreffen Verbindungen in Risikogebiete, die aufgrund der Corona-Pandemie annulliert wurden. Da hier außergewöhnliche Umstände vorliegen, besteht kein Entschädigungsanspruch. Die deutliche Mehrheit der Annullierungs-Fälle ist nicht auf die direkten Folgen der Pandemie zurückzuführen.
Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen
Die Folgen für Reisende sind überall die gleichen: geplatzte Termine, Geschäftsausfall oder verlorene Urlaubstage. Angesichts der besonderen Situation nehmen viele betroffene Reisende die Unannehmlichkeiten und Verluste hin. Und tatsächlich müssen Airlines laut EU-Fluggastrechte-Verordnung für Flugausfälle oder -verspätung keine Entschädigung zahlen, wenn sie durch außergewöhnliche Umstände hervorgerufen wurden. Streicht die Airline jedoch einen Flug aufgrund geringer Auslastung, so liegen der Annullierung wirtschaftliche Gründe zugrunde, die kein außergewöhnlicher Umstand sind. Dazu Oskar de Felice, Rechtsexperte bei Flightright: „Hat eine Annullierung einen unmittelbaren Zusammenhang mit der Corona-Krise, z.B. wenn ein Einreisestopp verhängt wird, handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand. Hier müssen Fluggesellschaften keine Entschädigung leisten. Für Passagiere empfiehlt es sich dieser Tage aber genau hinzuschauen, welche Gründe Airlines für kurzfristige Streichungen anführen.“
"Streiks oder Epidemien sind keine Freibriefe“
Die Erfahrung zeigt, dass Fluggesellschaften immer wieder außergewöhnliche Umstände anführen, um bei wirtschaftlich oder betrieblich motivierten Flugausfällen und Verspätungen Entschädigungszahlungen abzublocken. Für Passagiere ist es häufig nicht möglich einzuschätzen, ob wirklich außergewöhnliche Umstände vorgelegen haben. „Streiks oder Epidemien sind keine Freibriefe, mit denen Airlines Passagiere pauschal abwimmeln können. Es muss immer genau pro Flug betrachtet werden, ob eine Stornierung berechtigt war oder außergewöhnliche Umstände nur vorgeschoben wurden“, so de Felice weiter. Passagiere sollten sich also nicht durch anderslautende Behauptungen der Fluggesellschaften abschrecken lassen. Schließlich können ihnen für die erheblichen Unannehmlichkeiten 250 bis 600 Euro Entschädigung zustehen.
Tourismus leidet - auch in Wien
Das Coronavirus setzt auch der Tourismusbranche in Wien sehr zu. So sind in der Bundeshauptstadt mittlerweile nicht nur viele Top-Sehenswürdigkeiten - wie etwa der Zoo Schönbrunn und der Stephansdom - für Besucher gesperrt, auch am Flughafen verzeichnet man längst Passagierrückgänge, viele Veranstaltungen wurden bereits abgesagt. Stellte man sich im Dezember des Vorjahres noch die Frage, wie viel Tourismus die „lebenswerteste Stadt der Welt“ noch verträgt, so erwartet man für 2020 massive Schäden. „Wir sind im freien Fall“, so der Wiener Tourismus-Direktor Norbert Kettner.
In Paris und den USA wurden Disney-Vergnügungsparks geschlossen.
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