„Krone“-Ombudsfrau

Tipps zum Reisestorno in Zeiten des Coronavirus

Ombudsfrau
18.03.2020 11:00

Wegen der Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus ist Reisen derzeit tabu. Viele Leserinnen und Leser müssen Urlaube absagen oder überlegen, geplante Reisen zu stornieren. Doch ist das kostenlos möglich? Das kommt auf den individuellen Fall an, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) weiß.

5000 Euro hat eine Leserin im Reisebüro für einen Malediven-Urlaub, der im Mai stattfinden soll, gezahlt. Ob die Steirerin fliegen können wird, weiß heute niemand. „Kann ich die Reise wegen der Corona-Krise schon jetzt gratis stornieren?“, schrieb die Dame.

Bei Pauschalreisen gilt laut Andreas Herrmann vom VKI: „Wenn kurz vor Abreise klar ist, dass der Flug stattfindet, die Einreise in ein Land möglich ist und keine Gefahr besteht, kann der Veranstalter die Reise durchführen.“ Ob man tatsächlich reist, müsse man jedoch selbst entscheiden. Die jetzige Unsicherheit, dass Rückflüge evtl. nicht stattfinden, sei jedenfalls kein Grund für einen kostenlosen Vertragsrücktritt.

Andreas Herrmann ist Jurist beim VKI, berät Konsumenten unter anderem bei Reisefragen. (Bild: VKI, krone.at-Grafik)
Andreas Herrmann ist Jurist beim VKI, berät Konsumenten unter anderem bei Reisefragen.

Anders sei dies hingegen, wenn man im Urlaubsland möglicherweise unter Quarantäne gestellt wird. „Die Reise ist dann nicht wie geplant durchführbar, ein Rücktritt muss gratis möglich sein.“ Zu entscheiden sei das alles stets kurz vor Urlaubsantritt, also ca. sieben Tage vor Abreise. Für die Gefährlichkeit in einem Land ist laut OGH eine Reisewarnung nicht entscheidend. „Seriöse Medienberichte reichen aus“, so Herrmann weiter.

Beurteilung von Individualreisen schwieriger
Schwierig und komplex wird es hingegen bei Individualreisen, wo Transport und Unterkunft getrennt oder z.B. nur ein Hotel gebucht wurde. „Wenn Bahnhöfe oder Flughäfen offen sind und gefahren bzw. geflogen wird, könnte das Transportunternehmen sagen, ich erfülle den Vertrag, es gibt keine Rücktrittsmöglichkeit.“ Wenn die Firma den Verkehr jedoch einstellt, gibt es das Geld zurück. Bei reinen Hotelbuchungen ohne eine kostenlose Stornomöglichkeit sollte man bis kurz vor Anreise warten, wie sich die Situation entwickelt. Bleibt das Hotel offen und erreichbar, kann man jedenfalls versuchen, eine Kulanzlösung zu erreichen.

Eines macht die Beurteilung für Experten jedenfalls schwer - dass sich die Situation fast täglich ändert.

Tipps des VKI

  • Bei Stornos zu Pauschalreisen stets Reisebüro oder Veranstalter kontaktieren und versuchen, Lösungen zu erreichen.
  • Bei reinen Flugreisen den Vertrag nicht sofort auflösen, sondern zuwarten, wie sich die Lage weiter entwickelt.
  • Aufgrund der aktuellen Situation bei Anfragen aller Art auch Verständnis für längere Warte- und Bearbeitungszeiten bei den jeweiligen Firmen aufbringen.
  • Hotline des VKI zu reiserechtlichen Fragen, Montag bis Sonntag von 9 bis 15 Uhr, kostenlos, Telefon 0800 201 211.
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