Angesichts der von der Regierung und den Ländern verordneten Bewegungseinschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus befürchten Experten eine Zunahme der Fälle von häuslicher Gewalt. Um dem entgegenzuwirken, haben Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) und Justizministerin Alma Zadic (Grüne) am Donnerstag ein Maßnahmenpaket vorgestellt.
„Quarantäne und häusliche Isolation ist kein rechtsfreier Raum. Die Krise ist kein Freibrief für häusliche Gewalt. Wir gehen mit aller Härte gegen jeden vor, der Frauen und Kinder angreift“, betonte Raab. Die strafrechtliche Verfolgung der Täter bzw. Gefährder sei „weiter gesichert“, bekräftigte Zadic. Betretungs- und Annäherungsverbote würden weiter ausgesprochen, Wegweisungen vollzogen.
Schneller zur Einstweiligen Verfügung
Zadic kündigte in diesem Zusammenhang an, sie werde von ihren „Sonderermächtigungen“ - diese finden sich in einem eigenen Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu Covid-19 in der Justiz - „selbstverständlich“ Gebrauch machen, sollte der per Initiativantrag eingebrachte türkis-grüne Gesetzesentwurf vom Parlament genehmigt werden. Das würde bedeuten, dass die Polizei den von häuslicher Gewalt Betroffenen gleich beim Erstkontakt Anträge zur Erlassung einer Einstweiligen Verfügung gegen gewalttätige Partner aushändigen kann und die ausgefüllten Formulare einige Tage später bei Kontrollbesuchen mitnimmt. Ein Einbringen der Anträge wäre auch auf elektronischem Weg möglich.
Wegweisung bleibt gesichert
Die Wegweisung von Gewalttätern sei auch in Quarantänegebieten gesichert, garantierte Zadic: „Der Rechtschutz wird nicht ausgehöhlt.“ Frauen und Kinder blieben geschützt. Raab verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die 24-Stunden-Helpline finanziell und personell aufgestockt und die Online-Beratung für von Gewalt bedrohte Frauen ausgebaut wurde.
Gerichte weiter aktiv
Obwohl die Gerichte in der Corona-Krise auf Notbetrieb umgestellt haben, müssten Gewalttäter weiter mit sämtlichen der Justiz zur Verfügung stehenden strafrechtlichen Maßnahmen rechnen, unterstrich Zadic. Die Journaldienste und Rufbereitschaften bei den Staatsanwaltschaften und Strafgerichten seien verstärkt worden, U-Haften würden bei Vorliegen der Haftgründe bei fortgesetzter Gewaltausübung selbstverständlich weiterhin verhängt. Zur Abklärung der Gefährdungslage würden mittels sicherheitspolizeilicher Fallkonferenzen „Einzelfälle ganz genau geprüft“.
Erhöhte Nachfrage nach Informationen
Aktuell sei noch kein Anstieg von Wegweisungen und Betretungsverboten zu verzeichnen, erklärte Raab. Es gebe aber „eine erhöhte Nachfrage nach Information“. Daher werden ab sofort Informationsbroschüren zum Gewaltschutz in Supermärkten aufgelegt. Sollte es zu Engpässen in Frauenhäusern kommen - auch davon ist laut Raab noch nichts zu bemerken -, hätten alle Landesregierungen zugesichert, ihre Kapazitäten - etwa mit dem Bereitstellen von Übergangswohnungen - zu erhöhen, sagte die Familienministerin.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.