Viele Betriebe in Österreich müssen wegen der Coronavirus-Pandemie auf Kurzarbeit umstellen. Die Bedingungen wurden noch einmal verbessert. Die betroffenen Betriebe müssen die Löhne zuerst finanzieren und erhalten dann das Geld vom AMS retour.
Um möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten, wurde das Kurzarbeitsmodell noch einmal nachgebessert: Die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber werden jetzt fast zur Gänze von der öffentlichen Hand übernommen. Damit wurde ein großes Hindernis für die Firmen beseitigt, heißt es. Der häufigste Fall werden Betriebe sein, die ihre Mitarbeiter zunächst für drei Monate (13 Wochen) nur zu zehn Prozent beschäftigen. Das bedeutet, dass die Gesamtarbeitszeit in diesem Zeitraum nur 50 Stunden und drei Minuten beträgt.
Lehrlinge bekommen 100 Prozent
Man kann z.B. die ersten elf Wochen zu Hause bleiben und danach gestaffelt tätig sein, bis man die 50 Stunden erreicht hat. Das Modell kann um weitere drei Monate verlängert werden. Der Nettobezug beträgt je nach Einkommen 80 bis 90 Prozent vom bisherigen Niveau (bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 5370 Euro). Lehrlinge bekommen sogar 100 Prozent!
Die Grafik oben zeigt das Beispiel bei einem Bruttolohn von 2000 Euro. Bei einem Gehalt von 3000 Euro brutto sinkt man von vorher 2014 Euro netto auf 1611 Euro (80 Prozent) ab. Es wird auch Fälle geben (in der Industrie z.B.), wo man auf 50 Prozent Kurzarbeit geht. Der Nettolohn ist gleich hoch wie bei zehn Prozent, obwohl man mehr arbeitet. Christoph Klein von der AK, der das Modell mit verhandelt hat: „Wir haben überlegt, das nach der Arbeitsleistung zu staffeln, aber das war zu kompliziert.“
Wie viel Geld bekomme ich in der Kurzarbeit? Welche Alternativen gibt es? Darf ich trotz Einschränkungen zum Arbeitsmarktservice (AMS)? Die „Krone“ beantwortet die wichtigsten Fragen.
Betrieb muss Kurzarbeitslohn vorfinanzieren
Der Betrieb muss den Kurzarbeitslohn vorfinanzieren: Denn erst Ende eines Monats kann er dem AMS melden, wie viele Stunden gearbeitet wurde. Die Bearbeitung der Anträge dauert dann laut AMS-Chef Johannes Kopf „mindestens 30 Tage“, erst danach wird ausbezahlt. Manche Firmen werden Hilfe der Bank brauchen, um die Lohnfortzahlung inzwischen aufrechtzuerhalten. Klein: „Wichtig wäre da eine vernünftige Vorschussregelung.“
Kronen Zeitung
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