Lange Einzelfahrten

Coronavirus: Diese Verbote gelten für Radfahrer

Österreich
20.03.2020 14:17

Die Wiener Donauinsel und daran anschließende Radwege in Niederösterreich sind in den vergangenen Tagen von Freizeitsportlern regelrecht gestürmt worden. Die Ausnahme von den Ausgangsbeschränkungen in der Coronavirus-Krise macht es möglich. Das ungewöhnlich warme und quasi windstille Schönwetter trug zum für diese Jahreszeit ungewöhnlichen Hochbetrieb auf beliebten Routen in und um Wien bei.

Das zu beobachtende dichte Radfahrer-Treiben erinnerte gemeinsam mit den zahlreichen Spaziergängern, Läufern und Rollerskatern an sonstige Sommerwochenenden. Das bildete einen scharfen Kontrast zum teils wie ausgestorben wirkenden innerstädtischen Bereich und den gesperrten Sport- und Spielplätzen. Neben oftmals dicht an dicht fahrenden Radlern waren aber auch etliche offensichtliche Regelverstöße wie Gruppenfahrten auszumachen. Als Reaktion auf die vielen Radler, sonstige Sportler und Spaziergänger gab es auf der Donauinsel auch bereits Kontrollen und Abmahnungen der Polizei.

(Bild: APA/HERBERT P. OCZERET)

Nicht nur deshalb hat der Österreichische Radsport-Verband (ÖRV) nach Rücksprache mit Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler (Grüne) die in der Coronavirus-Krise geltende Regelung - die sportliche Betätigung im Freien einzeln oder im gemeinsamen Haushaltsverbund erlaubt - präzisiert. Demnach sind Gruppenausfahrten, aber auch mehrstündige Einzelfahrten sowie Mountainbike-Solotouren abseits asphaltierter Straßen zu unterlassen.

„Nicht alles ist ratsam und wünschenswert“
„Die in der Verordnung angesprochene Sportausübung soll dazu dienen, das physische und psychische Wohlbefinden aufrechtzuerhalten und dem natürlichen Bedürfnis des Menschen nach Bewegung Rechnung zu tragen“, erläuterte Kogler und ergänze: „Grundsätzlich gilt, nicht alles, was nicht explizit untersagt wurde, ist in der derzeitigen Situation ratsam, wünschenswert und verantwortungsbewusst.“ Deswegen stellte Kogler klar, dass Folgendes nicht erlaubt ist:

  • Gruppenfahrten (mit Menschen, die nicht in derselben Wohneinheit leben), weil der nötige Abstand beim Windschatten- und Nebeneinanderfahren nicht gewährleistet ist.
  • Mehrstündige Einzelfahrten, weil mit deren Dauer die Wahrscheinlichkeit eines Sturzes und einer Verletzung steigt, vermeidbare Rettungseinsätze das ohnehin stark geforderte Gesundheitssystem strapazieren oder gar Menschenleben gefährden. Aus dem gleichen Grund sollen Mountainbike-Touren abseits asphaltierter Straßen, insbesondere in den Bergen, unterbleiben.
  • Mehrstündige Einzelfahrten in höherer Intensität, weil diese die Abwehrkräfte negativ beeinflussen können.
  • Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, um zu „geeigneten“ Radstrecken zu gelangen.
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„Hohes Maß an Eigenverantwortung“
Der ÖRV reagierte mit der Veröffentlichung dieser Ergänzungen auch auf zahlreiche Anfragen von verunsicherten Radsportlern. „Wir haben uns ohne Wenn und Aber und mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung an alle diese Empfehlungen zu halten“, betonte ÖRV-Präsident Harald Mayer. Abgesehen davon dürfte der angekündigte Wechsel zu deutlich kühlerem und teils auch feuchtem Wetter in den nächsten Tagen ohnehin zu einer niedrigeren Freizeitsportler-Frequenz beitragen.

Als Warnung für Unverbesserliche sollten mögliche Verschärfungen der derzeit noch erlaubten Freiluftaktivitäten bis hin zu Verboten dienen. In Italien und Spanien beispielsweise ist Freiluftsport längst ausnahmslos verboten, weswegen sich dort auch Radsportler auf Indoor-Einheiten verlegen mussten.

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