Toleranz angesichts der Corona-Krise wollen die Mobilitätsclubs ÖAMTC und ARBÖ bei abgelaufenem Pickerl für private Pkw und Motorräder erreichen. Dafür haben sie sich gemeinsam an die für Verkehrsangelegenheiten zuständige Ministerin, den Gesundheitsminister und den Innenminister gewandt. Das Ziel ist eine zusätzliche Toleranzfrist von zumindest drei Monaten bei bereits abgelaufenem Pickerl.
Damit sollen Zulassungsbesitzer weder gezwungen werden, einen vermeidbaren Weg außer Haus zu einer Prüfstelle bzw. Werkstatt vorzunehmen, noch sich der Gefahr einer Bestrafung aussetzen müssen, weil sie mit abgelaufenem Pickerl unterwegs sind, beschrieb der ÖAMTC die Motivation hinter diesem Vorstoß.
Derzeit erreichen den ÖAMTC viele Anfragen, wie mit der Wahrnehmung von Pickerl-Prüffristen umzugehen ist, berichtete der Klub-Jurist Martin Hoffer: „Für private Pkw und Motorräder darf die Überprüfung bis zu vier Monate nach dem Ende des ‘Lochungsmonates‘ überzogen werden. Wer das allerdings schon ausgereizt hat, könnte jetzt Probleme bekommen, weil viele Prüfstellen geschlossen sind oder keine Termine vergeben können.“
Werkstätten dürfen zwar derzeit öffnen, viele sind jedoch geschlossen oder bieten nur einen Notdienst an.
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