Aktionen nicht lustig

Polizisten und Passanten bespuckt: Zwei Festnahmen

Wien
22.03.2020 13:30

Die Krise um das Coronavirus bringt für die Polizei immer mehr Einsätze mit sich, die Bezug zu dem Virus haben. Alleine am Samstag hatten Wiener Beamte mit mehreren Fällen zu tun, manche Verdächtige behaupteten sogar, eine Covid-19-Erkrankung zu haben. In einem Fall wurden Polizisten bespuckt, in zwei anderen Fällen Passanten.

  • Bereits in der Früh, kurz vor 9 Uhr, waren Beamte der Polizeiinspektion Am Schöpfwerk zu einem Einsatz in der Hetzendorfer Straße ausgerückt, weil sie einen Streit schlichten sollten. Ein 57-jähriger Österreicher bespuckte die Polizisten, versuchte auf sie einzuschlagen und einen Uniformierten sogar zu beißen. Sörös zufolge war er augenscheinlich betrunken. Die Ordnungshüter nahmen den Mann fest, was ihnen auch noch Todesdrohungen einbrachte. Verletzt wurde niemand, gegen den Mann gab es Anzeigen wegen Widerstands, versuchter schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung. Er wurde in Haft genommen.
  • Außerdem bespuckte eine 40-jährige Frau kurz nach 18 Uhr einen 17-und einen 18-Jährigen am Bahnhof-Meidling und behauptete, am Virus erkrankt zu sein. Die rumänische Staatsbürgerin wurde festgenommen und nach einer Testung in einem Krankenhaus in die Justizanstalt überstellt.
  • Kurz nach 21 Uhr gab es einen ähnlichen Vorfall in der U6-Station Währinger Straße. Ein 48-jähriger polnischer Staatsbürger spuckte laut Polizeisprecher Harald Sörös einem 26-Jährigen ins Gesicht und behauptete, am Virus erkrankt zu sein. Der Jüngere revanchierte sich mit einem Schlag ins Gesicht. Die Angaben des 48-Jährigen erschienen den Polizisten aber unglaubwürdig, er wurde auf freiem Fuß angezeigt.
  • Bereits kurz nach 3 Uhr wurden Beamte der Polizeiinspektion Stiftgasse zu einer Wohnung in der Nähe gerufen, weil ein Mann beim Video-Chat zusammengebrochen war. Sie riefen das besonders ausgerüstete Spezialteam der Bereitschaftseinheit, weil eine Covid-19-Erkrankung befürchtet wurde. Nach der Öffnung der Wohnungstür trat ihnen aber ein augenscheinlich stark Alkoholisierter entgegen, der behauptete, am Virus erkrankt zu sein. Sörös zufolge erschienen seine Angaben nicht glaubhaft, die Beamten vermuteten einen „Scherz“. Die Gesundheitsbehörde (MA 15) wurde informiert.

Täschungsaktionen sind strafbar
Die Polizei wies darauf hin, dass das Vortäuschen oder das wissentlich falsche Behaupten einer ansteckenden Krankheit strafbar ist. Gerade in fordernden Zeiten sei es umso wichtiger, das eigene Handeln diesbezüglich zu überdenken und ein dem Ernst der Lage entsprechendes Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen, appellierte die Exekutive.

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