Fall vertuscht?

Staatsanwaltschaft in Causa Ischgl eingeschaltet

Tirol
23.03.2020 10:28

Die Ischgl-Causa gewinnt nun zunehmend an Brisanz. Die Gemeinde wurde am Sonntag von einem deutschen Medium informiert, dass einem Ischgler Betrieb bereits Ende Februar ein positiver Fall unter seinen Mitarbeitern bekannt gewesen sein soll. Der vom deutschen Medium namentlich nicht genannte Betrieb soll diesen positiven Fall jedoch nicht an die Gesundheitsbehörde gemeldet haben.

„Die Gemeinde Ischgl schaltete sofort die zuständige Bezirkshauptmannschaft Landeck ein. Die Behörde leitete daraufhin umgehend Schritte ein und übermittelte die Informationen als Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Innsbruck, damit Ermittlungen eingeleitet werden können“, hieß es am Montagvormittag vonseiten des Landes Tirol.

(Bild: APA/JAKOB GRUBER)

Verdacht wiegt schwer
Auch seitens der Bezirkshauptmannschaft wird nach dem Epidemiegesetz ermittelt, da der Vorwurf im Raum steht, dass eine meldepflichtige Erkrankung oder deren begründeter Verdacht nicht an die Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet worden sei.

(Bild: dpa-Zentralbild/Robert Michael)

Gesetzliche Meldepflicht
Die Gesundheitsbehörden weisen in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass unter anderem auch für Inhaber von Gast- und Schankbetrieben bei meldepflichtigen Erkrankungen, zu denen auch das Coronavirus zählt, eine gesetzliche Meldepflicht besteht. Das Land Tirol macht ausdrücklich und wiederholt darauf aufmerksam, dass Lokalbesitzer bei Nichtanzeige einer meldepflichtigen Krankheit eine Anzeige nach dem Epidemiegesetz droht.

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