Der Großteil der auf unterschiedlichen Online-Marktplätzen angebotenen Produkte entspricht laut einer aktuellen Studie nicht den in der EU gültigen Sicherheitsanforderungen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ruft daher zur Vorsicht auf. In einer Stichprobe von 250 Produkten erfüllten zwei Drittel der Artikel nicht die erforderlichen Sicherheitsstandards, hieß es am Montag.
Bei der gemeinsamen Untersuchung mehrerer europäischer Verbraucherorganisationen (unter anderem aus Deutschland, Italien und Belgien) wurden laut Aussendung unter anderem Elektrogeräte, Spielzeug, Körperpflegeprodukte und Bekleidung geprüft. Zu den Gefahren, die von den Produkten ausgehen können, gehören neben Gesundheitsschädigungen durch hohe Schadstoffbelastung auch das Auslösen von Bränden, das Risiko von Stromschlägen oder die Gefährdung durch Strangulation. Untersucht wurden Produkte auf Amazon Marketplace, AliExpress, eBay, Wish und LightInTheBox.
Unter den beanstandeten Produkten waren etwa Rauch- und Kohlenmonoxidmelder, die nicht in der Lage waren, Rauch oder Kohlenmonoxid zu erkennen, Spielzeuge und Luftballons, die durch hohe Schadstoffwerte auffielen sowie USB-Ladegeräte und Reiseadapter, die Brände auslösen oder den Nutzern einen elektrischen Schlag versetzen können. Ebenfalls bemängelt wurden Jacken für Kinder unter sieben Jahren, die Kordeln und Schlaufen im Halsbereich aufweisen. Dies ist gemäß der Norm EN 14682 wegen Strangulationsgefahr verboten.
„Nur die Spitze des Eisberges“
„Die vorliegende Untersuchung zeigt, wie riskant es sein kann, Produkte von Drittanbietern auf Online-Marktplätzen zu erwerben. Leider ist zu befürchten, dass die jetzt beanstandeten Produkte nur die Spitze des Eisberges darstellen“, betont Christian Kornherr, Leiter des Bereichs Untersuchung im VKI. Kornherr empfiehlt größte Vorsicht bei Käufen im sogenannten „Marketplace“. Bei den dort erworbenen Artikeln sei nicht garantiert, dass die jeweiligen EU-Vorgaben für die Sicherheit von Konsumenten erfüllt werden. Auch die Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegenüber Anbietern sei oft „äußerst problematisch, vor allem wenn die Verkäufer einen Firmensitz außerhalb der EU haben“.
Vorsicht beim Kauf von „No-Name-Produkten“
Die Problematik dabei ist, dass es für Kunden oft schwierig zu erkennen ist, ob sie auf einem „Marktplatz“ oder direkt in einem Online-Shop einkaufen. Der VKI rät daher, zu überprüfen, von wo der Artikel versendet wird und im Impressum zu kontrollieren, ob alle Angaben gemacht wurden. EU-Händler müssen hier immer Telefonnummer, Adresse und Namen angeben. Auch sollte man sich vor dem Kauf über Garantieleistungen für die Produkte erkundigen. Besondere Vorsicht sollte man beim Kauf von „No-Name-Produkten“ vor allem bei Elektronik, Kinderbekleidung, Kinderspielzeug und Kosmetika walten lassen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.