Die Empfehlung der Bundesregierung während der Corona-Krise lautet, dass so viele Betriebe wie möglich auf Home-Office umstellen sollen. Seit Inkrafttreten der Corona-Maßnahmen haben Zehntausende Österreicher ihren Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden eingerichtet. Der AK-Experte Wolfgang Panhölzl warnt jedoch, dass Arbeitnehmer aufgrund der aktuellen gesetzlichen Regelungen bei einem Arbeitsunfall zu Hause durch die Finger schauen könnten und fordert deshalb Anpassungen.
„Viele Unfälle werden in einem guten Ausmaß nicht abgedeckt sein beziehungsweise kann man sich auf keinen Fall darauf verlassen, dass sie abgedeckt sind“, erklärt Panhölzl, Leiter der Abteilung Sozialversicherung der AK Wien. Er fordert deshalb eine Anpassung, durch die der Aufenthaltsort des Versicherten als Arbeitsstätte gelte.
Selbst ein Unfall beim Kaffee holen problematisch
Stürzt etwa ein Arbeitnehmer zu Hause auf dem Weg zum Kaffee oder zur Toilette, könnte es zu Streitigkeiten kommen. Während ein solcher Vorfall innerhalb des Betriebes auf jeden Fall als Arbeitsunfall zu werten wäre. „Es ist unklar, inwiefern ein Unfallversicherungsschutz gebührt, weil es kaum eine Rechtsprechung dazu gibt.“
Beruflich und privat daheim nur schwer zu trennen
Dazu komme, dass der private und berufliche Bereich innerhalb der Wohnung nur schwer abgegrenzt werden könne. „Die meisten Arbeitnehmer haben kein Büro", so der AK-Experte. Viele Arbeitnehmer, die derzeit von zu Hause aus arbeiten, müssten sich deshalb ihren Arbeitsplatz mit anderen Familienmitgliedern teilen.
Eine Gesetzes-Anpassung müsse aber auch für alle Wege gelten, die von dieser definierten Arbeitsstätte weggehen, wie etwa Essen zu besorgen oder kurz frische Luft zu schnappen. Wegen all dieser Streitfragen sei man in Kontakt mit dem Gesundheitsministerium und arbeite an einer Regelung: „Die Frage ist nur wann.“
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