Nach dem Aufruf der Mobilitätsclubs ÖAMTC und ARBÖ zu Toleranz bei abgelaufenem Pickerl für Kfz (§57a) warnt die Bundesinnung der Fahrzeugtechniker nun vor einer solchen Fristverlängerung. Außerdem sei sie nicht nötig, weil man die rechtzeitige Überprüfung der Autos „unter Einhaltung der geltenden Covid-19-Bestimmungen“ gewährleisten könne.
Die Überprüfung sei in Hinblick auf die Verkehrssicherheit wichtig, die angedachte Ausweitung der Toleranzfrist würde indes „negative Nachzieheffekte wie einen Reparaturstau" zur Folge haben, hieß es vonseiten der Fachorganisation der Wirtschaftskammer.
Den Kfz-Besitzern wurde eine Terminvereinbarung mit der „Werkstatt ihres Vertrauens“ ehestmöglich empfohlen: „Wir haben genügend Kapazitäten in den Betrieben, diese Aufträge abzuwickeln, da es sich um eine vorgeschriebene Überprüfung handelt“, so Josef Harb, Bundesinnungsmeister der Fahrzeugtechniker. Auch wenn im Moment kein direkter Kundenkontakt möglich ist, werde die Dienstleistung in gewohnter Qualität erbracht.
ARBÖ und ÖAMTC fordern, die Pickerlfrist um drei Monate zu verlängern, damit „Zulassungsbesitzer weder gezwungen werden, einen vermeidbaren Weg außer Haus zu einer Prüfstelle bzw. Werkstatt vorzunehmen, noch sich der Gefahr einer Bestrafung aussetzen müssen, weil sie mit abgelaufenem Pickerl unterwegs sind“.
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