Ab Freitag können Einzelunternehmer und Kleinbetriebe online erste Hilfen beantragen. Es gibt für einen Monat bis zu 1500 Euro, die nicht zurückbezahlt werden müssen.
Es geht um Kleinstbetriebe, Einzelunternehmer, Freiberufler, Neue Selbstständige und Non-Profit-Unternehmen: Sie alle bekommen zur Überbrückung Bargeld auf die Hand aus dem sogenannten Härtefonds. Ab Freitagabend, so Vizekanzler Kogler, kann man online Anträge stellen. Ausbezahlt wird dann über die regionalen Wirtschaftskammern. Es spielt dabei keine Rolle, ob jemand Kammermitglied ist oder nicht.
Die genauen Details über die Beträge und die Grenzen werden am Mittwoch von der Regierung vorgestellt. Fix ist:
Weitere Aufstockung der Mittel möglich
Fürs Erste steht eine Milliarde Euro zur Verfügung. Alle anderen Klein- und Mittelunternehmen, deren Schließung vom Staat verordnet wurde, fallen in den sogenannten „Notfallfonds“. Da wird es noch bis nächste Woche dauern, bis man die Anträge stellen kann. Hier stehen Kredite, Garantien der öffentlichen Hand usw. im Vordergrund, aber aus dem mit 15 Milliarden Euro gefüllten Fonds soll es auch nicht rückzahlbare Zuschüsse geben. Bei Bedarf könnten die Mittel noch weiter aufgestockt werden, so die Regierung.
Kronen Zeitung
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